Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Rechtsauffassung der Universität
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25. März 2015

Symbolbild Würzburg
Zahnärzte klagen gegen Aberkennung ihrer Doktortitel
Wie bereits berichtet, klagten vor einiger Zeit zwei Zahnärzte gegen die Aberkennung ihrer Doktortitel durch die Uni Würzburg. Etwa zehn Jahre nach Abgabe der Doktorarbeiten am Medizinischen Institut, urteilte ein externer Gutachter, die Arbeiten seien mit 24 Seiten zu kurz oder über mehrere Seiten hinweg abgeschrieben.
Klage abgewiesen
Nun hat das Verwaltungsgericht Würzburg über den Fall entschieden: Die Klage der beiden Zahnärzte aus Frankfurt und Sachsen wurde abgewiesen. „Die Arbeiten haben eindeutig nicht den wissenschaftlichen Standards entsprochen“, sagte der Vorsitzende Richter, Rudolf Emmert gegenüber Focus. Das Urteil wollen die Kläger allerdings nicht so einfach hinnehmen: Bereits jetzt wurde angekündigt, in Berufung zu gehen.
Unipräsident zeigt sich erfreut
Der Präsident der Universität, Prof. Dr. Alfred Forchel, zeigt sich erfreut: Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Auffassung der Universität bestätigt, dass der Entzug der beiden Doktortitel wegen Plagiaten rechtmäßig war und in einem ordnungsgemäßen Verfahren erfolgt ist.
Weitere Titel aberkannt
Die Uni hat im Jahr 2012 zwei weitere Titel wegen Täuschungen im Dissertationsverfahren aberkannt. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt. Auch in diesen beiden Fällen geht die Universität davon aus, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit der Entzüge bestätigen wird.
Überprüfung weiterer Fälle läuft
Die Überprüfung weiterer Fälle läuft derzeit und wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres abgeschlossen sein. „Die Universität Würzburg wird auch in Zukunft Täuschungen in Dissertations- und sonstigen Prüfungsverfahren mit der nötigen Nachhaltigkeit und Konsequenz begegnen“, so der Präsident.
Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Universität Würzburg.

