Studenten haben Recht auf Klausurkopien
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sophiascheder
6. Mai 2015

Symbolbild Würzburg
Einsicht in Klausuren
Die Klausuren des Wintersemesters sollten nun fertig korrigiert sein. Der Sprecherrat macht Euch darauf aufmerksam, Einsicht in Eure Klausuren zu nehmen.
Recht zu kopieren
Wenn Ihr Eure Klausur kopieren wollt, darf es euch prinzipiell nicht verwehrt werden, außer es steht explizit mit besonderer Begründung in Eurer Prüfungsordnung. Dies steht ausdrücklich in einem Passus des Schreibens vom Bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geschrieben: “ Studierenden darf die Möglichkeit, im Rahmen der Einsichtnahme Kopien und Ablichtungen von Prüfungsarbeiten zu fertigen, nur aufgrund entsprechender Bestimmungen in den Hochschulprüfungsordnungen verwehrt werden…“
Also liebe Studenten, sollte Euch das Kopieren Eurer Klausuren verwehrt werden, besteht auf die Kopie oder Vorlage des entsprechenden Passus. Ansonsten weist Ihr am besten auf das oben genannte Schreiben hin.
Lernstress? Kein Problem!
Und dass Ihr bei der nächsten Klausurenphase nicht verzweifelt, haben wir für Euch Unsere 5 besten Lerntipps für den Prüfungsstress zusammengestellt.

