Warum ist das Blaulicht eigentlich blau?
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19. Juli 2015

Symbolbild Würzburg
Mit Blaulicht und Folgetonhorn
Wie verhalte ich mich richtig, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert?
Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn (Martinshorn) macht in Deutschland den Vorrang von Einsatzfahrzeugen deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (das sogenannte Wegerecht).
Blaues Blinklicht warnt außerdem vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen. Soweit, sollte man ja das Blaulicht kennen.
Warum ist das Blaulicht blau?
Ganz einfach, alle anderen Farben waren bei Einführung des Blaulichts im Jahre 1938 schon besetzt. Die Warnfarben „Rot“, „Gelb“ und auch „Grün“ werden nämlich von den Verkehrsampeln genutzt. Ampeln gibt es in Deutschland seit 1924.
Damals wurde für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im selben Jahr wurden die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der so genannten „Feuerlöschpolizei“.
Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 50er-Jahren.
Erst seit 1956 ist eine blinkendes blaues Licht und ein akustisches Signal aus verschieden hohen Tönen vorgeschrieben. Die heutigen Blaulichter, meistens mit LED-Technik bestückt, haben mit ihren Vorfahren kaum noch etwas gemeinsam.
Ein weiterer Grund für die Farbwahl ist, dass blaues Licht im Straßenverkehr unverwechselbar ist und somit auch von weitem sofort als Warnsignal wahrgenommen werden kann.
„Wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten“
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. So steht es im Gesetz.
Die gleichzeitige Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn (Martinshorn, benannt nach dem Erfinder Max B. Martin), wird auch als Sondersignal bezeichnet.
Wie sieht es das Gesetz vor?
In der Straßenverkehrsordnung steht dazu unter § 38 StVO:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Welche Fahrzeuge dürfen das Blaulicht verwenden?
Blaues Licht darf ausschließlich von folgenden Einsatzfahrzeugen verwendet werden (§ 52 StVZO):
„Kraftfahrzeuge, die der Polizei, der Militärpolizei (Feldjäger), der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge, Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes.
Auch Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen anerkannt sind, Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.“

