Welche Vorurteile gegenüber Flüchtlingen stimmen wirklich?

Anzeige

Würzburg erleben

18. August 2015

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Vorurteile und Feindseligkeiten

Ein viel diskutiertes Thema, das nicht zuletzt Deutschland, sondern auch viele weitere EU-Länder aktuell beschäftigt: Die Aufnahme und Unterbringung mehrerer hunderttausend Flüchtlinge. Damit verbunden tauchen immer häufiger Vorurteile und Feindseligkeiten in der Bevölkerung auf. Auf die am weit verbreitetsten Vorurteile antwortet im folgenden Artikel die Regierung von Unterfranken, u.a. als Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung (AE) in Schweinfurt mit Fakten und aktuellen Zahlen.

Der Aufnahmeeinrichtung in Schweinfurt ist die einzige in Unterfranken. Zusätzlich gibt es noch Dependancen, wie etwa das Technikum am Heuchelhof. Dependancen sind ausgelagerte Unterbringungsorte einer Aufnahmeeinrichtung.

Weitere Fragen und Antworten erkläret dieser Artikel rund um die Erstaufnahmeeinrichtung.

„Asylbewerber bekommen Unmengen an Geld“

Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Wohngeld. Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung erhalten (unter Zugrundelegung der jeweils maßgeblichen Regelbedarfsstufe) als alleinstehende Einzelperson aktuell 143 Euro Bargeld für ein sogenanntes soziokulturelle Existenzminimum („Taschengeld“ genannt) im Monat, das vom Sozialamt vor Ort ausbezahlt wird (bei sehr kurzer Aufenthaltsdauer ggf. anteilig).

Vergleicht man den Betrag von 143 Euro für dieses soziokulturelle Existenzminimum einer alleinstehenden Einzelperson mit den aktuellen Hartz IV und Arbeitslosengeld II Regelsätzen (Regelsatz: 399 Euro), bekommen Asylbewerber nicht einmal die Hälfte der Leistungen, die ein unterstützungsbedürftiger deutscher Bürger erhält.

Demnach erhält eine vierköpfige Familie in der Aufnahmeeinrichtung 434 Euro als Bargeld (Vater: 129 Euro; Mutter: 129 Euro; Kind 1: 92 Euro; Kind 2: 84 Euro), das bar ausgezahlt wird. Die weiteren Bedarfe (notwendige + Unterkunft) werden jeweils durch Sachleistung gedeckt.

„Flüchtlinge nehmen den Deutschen ihre Job weg“

Ohne Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge nicht arbeiten und auch keine Ausbildung absolvieren. Für Asylsuchende ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Danach muss die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt sowie die Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis erteilen.

Die Chancen auf einen Job stehen in der Regel allerdings eher schlecht, da Deutsche, EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge bei der Jobsuche bevorrechtigt sind. Das heißt, die Arbeit nach drei Monaten ist demnach trotz Zustimmung nur möglich, wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Erst dann erhalten Asylbewerber eine Arbeitsgenehmigung. Diese Regelung verhindert also, dass ein Asylbewerber einem arbeitssuchendem deutschen Bürger Arbeitsstellen „wegnimmt“.

Ohne diese Einschränkungen dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten.

„Die meisten Flüchtlinge sind Wirtschaftsflüchtlinge“

Aktuell ist die AE Schweinfurt für die Schwerpunktländer Afghanistan, Albanien, Georgien, Ukraine und Syrien zuständig. In den letzten Wochen kamen überwiegend syrische Asylbewerber mit einem Anteil von 54, 41% nach Schweinfurt, gefolgt von Afghanistan mit einem Anteil von 33,03%. Ein deutlich geringerer Anteil an Asylbewerbern kommt aus Albanien 5,66%, der Ukraine 5,16% und Georgien 0,67 %. Es sind auch noch in einem geringen Bruchteil Iraker in der AE (aufgrund familiärer Verknüpfungen). Für Gemeinschaftsunterkünfte, so wie es sie in Würzburg gibt, gibt es keine Schwerpunktländer.

Sichere Herkunftsstaaten

Rund ein Drittel der Asylbewerber kommen vom Balkan, doch weniger als ein Prozent der Anträge ist erfolgreich, denn der Asylantrag einer Person aus einem dieser Länder wird in der Regel abgelehnt. Personen, deren Anträge abgelehnt wurden, können innerhalb von vier Wochen ab der Antragstellung in ihre Herkunftsländer rückgeführt werden.

Als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ – Länder, in denen weder politische Verfolgungen noch sonstige menschenunwürdige oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (§29a AsylVfG) – werden alle EU-Mitgliedsstaaten definiert sowie eine Liste weiterer Staaten: Ghana, Senegal, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien. Drei weitere Balkanländer möchte die Union nun als sicher qualifizieren: Kosovo, Albanien und Montenegro.

Was sind „Wirtschaftsflüchtlinge“?

“Wirtschaftsflüchtlinge” sind Menschen, die die aus rein ökonomischen Motiven zuwandern und ihr Herkunftsland mit der Hoffnung nach Verbesserung ihrer Lebensperspektiven verlassen. Im Gegensatz zu politischen Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention haben sie in vielen Ländern kein Recht auf Asyl oder Niederlassung. Der Begriff wird daher häufig negativ bzw. abwertend verwendet und hat Begriffe wie GastarbeiterInnen, Arbeitsmigrant/innen oder schlicht Zuwanderer/innen verdrängt.

Wer hat Asylrecht?

Asylrecht ist Grundrecht

Asylrecht hat in Deutschland laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Verfassungsrang. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Politisch Verfolgte genießen Asyl

Politisch ist laut Angaben des BAMF eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne.

Subsidärer Schutz

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht. Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann. Er wird als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht.

Als ernsthafter Schaden gilt:

  • die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder
  • eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

„Die Flüchtlinge bleiben für immer hier“

Sie bleiben in der Aufnahmeeinrichtung bis die erforderlichen Verfahrensschritte erfolgt sind (s.o.), längstens für drei Monate.In Bayern bestehen u. a. Aufnahmeeinrichtungen in München, Zirndorf und Deggendorf (Zentrale Aufnahmeeinrichtungen). In Unterfranken hat die Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt am 01. Juli 2015 ihren Betrieb aufgenommen. Im Ergebnis muss Unterfranken nach der Zeit in einer AE 10,8 % der bayerischen Asylbewerber aufnehmen. (Die Quote jeweils bezogen auf die zugewiesenen unterfränkischen Asylbewerber beträgt bei der Stadt Würzburg 11,3 % und beim Landkreis Würzburg 11,6% gemäß AsylDV.)

Nachdem der Asylsuchende alle Termine wahrgenommen hat und die Verpflichtung zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung erloschen ist, erfolgt eine landesinterne Verteilung der Asylbewerber nach Quote sowohl in die anderen bayerischen Regierungsbezirke durch den Landesbeauftragten als auch in die unterfränkischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte durch die Regierungsaufnahmestelle, vorrangig an staatliche Gemeinschaftsunterkünfte, aber auch an dezentrale Unterkünfte.

Banner2
Topmobile2