Gesetzesreform: Bundesregierung will mehr öffentliche WLAN-Hotspots

Anzeige

Würzburg erleben

18. September 2015

Symbolbild Schweinfurt
Symbolbild Schweinfurt

Symbolbild Schweinfurt

Mehr WLAN-Hotspots in Deutschland

Über WLAN-Hotspots kann jeder mobil und unkompliziert das schnelle Internet nutzen – am Flughafen, im Café, in Rathäusern oder anderen öffentlichen Orten. Deutschland liegt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich aber nur im Mittelfeld. Mit einer Reform des sogenannten Telemediengesetzes will die Bundesregierung nun mehr öffentliche WLAN-Hotspots in deutschen Städten unterstützen. Auch die Stadt Schweinfurt bietet im gesamten Innenstadtbereich zahlreiche WLAN Hotspots an. In Zusammenarbeit mit der städtischen „Enkel-Gesellschaft“ RegioNet Schweinfurt GmbH W-LAN Hotspots zur kostenlosen mobilen Internetnutzung in der Schweinfurter Innenstadt eingerichtet.

Reform der „Störerhaftung“

Die Gesetzesreform der Bundesregierung soll ermöglichen, dass zukünftig mehr öffentliche Einrichtungen kostenloses WLAN anbieten, wobei sie allerdings bestimme Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Durch die Gesetzesänderung, insbesondere der Reform der sogenannten Störerhaftung, sollen Anbieter von WLAN-Hotspots künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Dadurch können WLAN-Anbieter Abmahnungen und Unterlassungsklagen verhindern.

WLAN in Schweinfurt

WLAN-Anbieter müssen nach der Gesetzesänderung ihre Anschlüsse „angemessen“ sichern und sich von den Nutzern eine Zusicherung einholen, dass dieser keine Rechtsverletzungen bei der Internetnutzung begeht. Sind diese beiden Anforderungen erfüllt, muss der WLAN-Betreiber zukünftig nicht mehr für Missbrauch und Rechtsverletzungen der User haften. Auch in Schweinfurt müssen die User der WLAN-Hotspots beim Einloggen eine Erklärung abgeben, dass sie den Zugang nicht rechtsmissbräuchlich verwenden. Websites mit illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten werden durch einen Filter ausgesondert und gesperrt.

Haftungsprivileg für WLAN-Anbieter

Ein ausschlaggebender Grund für die Reform war, dass sich aufgrund der derzeitigen Rechtslage Anbieter von Hotspots nicht sicher sein können, nicht für Rechtsverstöße ihrer Kunden im Internet verantwortlich gemacht zu werden, so die Bundesregierung. Bei Verstößen gegen das Recht kann es sich beispielsweise um unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen handeln. Die Gesetzesänderung stellt nun klar, dass sich die Anbieter auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können und für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen.

Kritik an der Reform

Für die Gesetzesreform erntete die Bundesregierung Kritik aus der Wirtschaft, von Internet-Aktivisten sowie von Netzpolitikern aus den eigenen Reihen, so schreibt Spiegel Online. Der IT-Verband Bitkom kritisiert Spiegel Online zufolge, dass der Betreiber durch die Reform nun an jeden einzelnen Nutzer Zugangscodes vergeben müssen. Auch der Handelsverband HDE fürchtet eine generelle Behinderung bei der Digitalisierung im Einzelhandel. Auch in der rot-schwarzen Koalition steht die Neuerung in der Kritik, so Spiegel Online. SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sehe „an einigen Stellen nich Änderungsbedarf, um das Ziel  mehr freies WLAN in Deutschland, tatsächlich zu erreichen“.

 

 

Banner2
Topmobile2