Supermarkt-Dieb wandert ins Gefängnis

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21. September 2015

Symbolbild Schweinfurt
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Zweieinhalb Jahre Haft

Zweieinhalb Jahre Haft erwarten nun einen 24-Jährigen, der gleich drei mal an einem Nachmittag Diebstahl in Schweinfurt begangen und auf seiner Flucht einen Supermarkt-Angestellten angefahren hat, wie die Main-Post berichtete. Aufgeflogen ist die Tat als ihm ein Teil seiner Beute aus der Jacke fiel, woraufhin seine Flucht einen „unglücklichen“ Verlauf nahm. 

Gefährliche Flucht

Etliche USB-Sticks und Speichermedien im Wert von 562 Euro klaute der Täter bei drei Raubzügen am Nachmittag des 23. März im Schweinfurter Marktkauf im Hafen. Beim zweiten Mal fiel ihm ein Teil seiner Beute aus der Tasche, was ein Zeuge laut Angaben der Main-Post beobachtete und Folgen nach sich zog. Denn bei seinem dritten Beutezug warteten bereits Bedienstete des Supermarktes am Kleintransporter des 24-Jährigen. Nachdem er sich an seinen Fluchtwagen anpirschte, stieg er schnell ein und verriegelte das Auto von innen, so berichtet die Main-Post.

Marktkauf-Mitarbeiter angefahren

Ein Marktkauf-Mitarbeiter wollte seine Flucht verhindern, indem er sich vor den Kleintransporter stellte und die Hände auf die Motorhaube legte. Der Dieb lies sich davon allerdings hindern und fuhr mehrmals nach vorne, wodurch der Angestellte mit geringen Hautabschürfungen verletzt wurde. Somit nutzte der 24-Jährige das Auto als „gefährliches Werkzeug“, womit es sich bei seiner Tat um einen „besonders schweren räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung“ handelte, so die Main-Post. 

Flucht im Kleintransporter

Letztendlich gelang dem Dieb seine Flucht im Kleintransporter, weit kam er allerdings nicht. Kurze Zeit später wurde er geschnappt und saß seitdem in Haft. Seit Ende letzter Woche läuft das Gerichtsverfahren, wobei er sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt geständig zeigte. Der Main-Post zufolge, habe er geklaut, um die Ware zu Geld zu machen und sich dafür Lebensmittel kaufen zu können, so gestand der Angeklagte. Wieso er dafür ausgerechnet zahlreiche elektronische Speichermedien klauen musste, habe sich laut der Tageszeitung allerdings nicht erschlossen.

Urteil der Strafkammer

Die Staatsanwältin beantragte zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, der Verteidiger des Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Strafkammer verurteilte den 24-jährigen Dieb zu zweieinhalb Jahren Haft und entzog ihm für 18 Monate die Fahrerlaubnis.

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