„Taubenausbürgerung“ in Gerolzhofen
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24. September 2015

Symbolbild Schweinfurt
Rund 500 Tauben ausgewildert
Für 12.000 Euro wilderte die Stadt Gerolzhofen (Landkreis Schweinfurt) rund 500 Tauben aus, so berichtete die Main-Post. Die Gründe: Zum einen ist der Kot der Tiere stark ätzend, wodurch Gebäudeschäden entstehen können und zum anderen aus hygienischen Gründen. Die Verwaltung geht von einer erfolgreichen „Ausbürgerung“ der Tiere aus, denn nur wenige der ausgesetzten Tauben kamen bisher in die Stadt zurück. Auch in Schweinfurt sind verwilderte Tauben in der Innenstadt keine gern gesehenen Gäste.
Ätzender Kot
Anfang des Jahres besetzten noch hunderte von Tauben historische Gebäude in der Stadt, wie die Stadtpfarrkirche, das Alte Rathaus oder den Weißen Turm. Von den Gebäuden war kaum noch etwas zu sehen, so dicht waren sie der Main-Post zufolge von den Taubenscharen besiedelt. Nach mehreren Versuchen, die „Taubenplage“ loszuwerden, engagierte die Stadt Falknerin Alexa Meininghaus von der Umweltstation Reichelshof bei Sennfeld, so schreibt die Main-Post.
Im Steigerwald ausgesetzt
Die Falknerin installierte an mehreren Stellen in der Innenstadt sogenannte Fangschläge, die wilde Tauben mit Futter anlocken und einfangen. Meininghaus wartet dann bis genügend Tiere in die Falle gegangen sind und fährt sie in den Steigerwald, wo sie in freier Wildbahn ausgesetzt werden. Solange die Tauben in den Käfigen gefangen sind, werden sie mit Futter und Wasser versorgt. Auch an den Orten, wo sie ausgesetzt werden, wird zuvor von der Falknerin sichergestellt, dass genügen Futter in der Umgebung vorhanden ist.
Taubenbefall in Schweinfurt
In 7 Abs. 1 der Verordnung der Stadt Schweinfurt über Lärm, Tierhaltung und Anschläge vom 05. Juli 2001 lautet es: „Es ist im gesamten Stadtgebiet Schweinfurt verboten, verwilderte Tauben zu füttern.“ Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Schweinfurt setzt laut eines Pressesprechers der Stadt in Einzelfällen auch Bußgelder fest, wenn die Fütterung verwilderter Tauben nachgewiesen wird. Bei Beschwerden über Taubenbefall in beispielsweise leerstehenden Gebäuden wird der Eigentümer von der Stadt angeschrieben und um Ausbessern von Schäden gebeten.

