Tiere ohne Betäubung geschlachtet: Polizei ermittelt weiter
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30. September 2015

Symbolbild Würzburg
Ohne erforderliche Genehmigung
LANDKREIS WÜRZBURG. Nachdem am Freitagnachmittag vier Männer in einer Scheune bei Würzburg angetroffen wurden, die im Verdacht stehen fünf Tiere ohne erforderliche Genehmigung des Landratsamtes und ohne Betäubung geschlachtet zu haben, wird weiter ermittelt.
Die Polizei erhielt am vergangenen Freitag die Mitteilung, dass in der Scheune sogenannte „Schächtungen von Tieren“ durchgeführt werden. Eine Streife der Ochsenfurter Polizei traf vor Ort insgesamt vier Männer im Alter von 53, 54, 48 und 22 Jahren an. Auch etwa 50 lebende Schafe und Ziegen, geschlachtete Tiere und entsprechende Schlachtutensilien wurden festgestellt.
Hintergrund für die Schlachtung dürfte das islamische Opferfest sein, welches von Muslimen im September gefeiert wird. Es gilt als wichtigstes Fest im Islam und erinnert Muslime an das Vertrauen des Propheten Abraham in Gott und an die Rettung von Abrahams Sohn.
Während des Festes wird oft ein Schaf oder eine Ziege geschlachtet. Dies geschieht nach einer festen Regel auf bestimmte Weise und als „Schächten“ bezeichnet.
Schächten, das betäubungslose Schlachten warmblütiger Tiere, ist in Deutschland gemäß Tierschutzgesetz § 4a grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen für die Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften, denen ihre Religion zwingend vorschreibt, dass nur Fleisch gegessen werden darf, wenn das Tier ohne Betäubung durch einen Kehlschnitt getötet wurde und vollständig ausgeblutet war.
Diese Ausnahmegenehmigungen werden nur unter strengen Vorraussetzungen erteilt u.a muss die notwendige Sachkunde nachgewiesen werden. Schächtungen dürfen nur in dafür zugelassenen oder registrierten Schlachtbetrieben durchgeführt werden. Alle genehmigten Schlachtungen ohne Betäubung sind vom zuständigen Veterinäramt zu überwachen.

