Anmelden und Abkassieren: Aktion Hauptwohnsitz

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Würzburg erleben

13. Oktober 2015

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Aktion „Hauptwohnung für Studierende“

Studis aufgepasst: Wer sich mit Hauptwohnsitz in Würzburg meldet sahnt ab! Die Stadt Würzburg hat unter dem Motto „Würzburg – Meine Nr. 1: Mein Studienort – Mein Hauptwohnsitz“ eine Aktion laufen, bei der sie zwei Semester lang Euer Semesterticket mit 30 Euro bezuschusst. Hier zählt nicht ob Ihr Studienanfänger seid, auch ein „alter Hase“ kann sich den Zuschuss holen, wenn er Würzburg vom Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz auserkort. Zudem winkt ein cooles Gutscheinheft mit Rabatten und freien Eintritten im Wert von insgesamt 100 Euro.

Antragsfristen nicht verpassen

Die Auszahlungen der beiden Zuschüsse finden jeweils zum Ende des Semesters statt und müssen unabhängig voneinander beantragt werden. Die Antragsfrist für das Wintersemester ist der 31. März, für das Sommersemester der 30. September. Mit den Gutscheinen könnt Ihr sofort einkaufen, euch verwöhnen und dabei sparen. Ob Kultur, Shopping oder Nightlife: Lernt Würzburgs schönste Seiten kennen und lieben.

Auslage des Antrags

Den Antrag findet ihr im Rathaus am Infoschalter des Bürgerbüros, im Büro der Studierendenvertretung (Hublandmensa, 1. OG, Zi. 104), im Fachschaftszimmer der FH oder im Studentenhaus, 1. OG. Nach dem Bayerischen Meldegesetz ist es zudem Pflicht den Erstwohnsitz auf den Studienort zu legen, wenn es der überwiegende Aufenthaltsort ist.

Einfluss auf das Wahlrecht

Der Wechsel des Hauptwohnsitzes hat weder Auswirkungen auf das Bafög, noch auf das Kindergeld. Beim Wahlrecht verhält es sich wie folgt: Bei Kommunalwahlen kommt es innerhalb von Bayern nur auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen und nicht auf den Hauptwohnsitz an. Hier ist allerdings ein formeller Antrag am Ort des Nebenwohnsitzes notwendig. Bei sämtlichen anderen Abstimmungen und Wahlen kann das Wahlrecht nur am Ort des Hauptwohnsitzes wahrgenommen werden.

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