DGB: „Mindestlohn hat keine Jobs gekostet“

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16. Dezember 2015

Symbolbild Schweinfurt
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„Der Mindestlohn wirkt“

Als einen „Riesenerfolg“ bezeichnete der Vorsitzende des DGB Kreisverbands Schweinfurt, Frank Firsching, den gesetzlichen Mindestlohn. „Ein Jahr nach seiner Einführung werfen wir einen Blick auf seine Wirkungen und stellen fest: Er hat keine Jobs gekostet und vielen Beschäftigten ein kräftiges Lohnplus beschert“, so Firsching weiter. „Wer im Vorfeld Jobverluste, Unternehmenspleiten und explodierende Verbraucherpreise befürchtete, wird nun eines Besseren belehrt.“

Viele profitieren von Lohnuntergrenze

Insbesondere Frauen, Ungelernte, Beschäftigte in Dienstleistungsbranchen und in Ostdeutschland profitieren von der Lohnuntergrenze. Das ergab eine DGB-Analyse der Zahlen des Statistischen Bundesamts vom 2. Quartal 2015 im Vergleich mit dem Vorjahresquartal (aktuellere sind noch nicht verfügbar). Bundesweit kam es in diesem Zeitraum zu einem Anstieg der Löhne der Ungelernten (Leistungsgruppe 5) in Vollzeit- und Teilzeitstellen um 3,3 Prozent (Bayern: 1,1 %). In dieser Zahl sind MinijobberInnen nicht enthalten.

Nach Wirtschaftszweigen betrachtet, ist der Lohnzuwachs bundesweit im Gastgewerbe und im Handel besonders auffällig: Er beträgt im Gastgewerbe sechs Prozent, (West: 4,9 %, Ost: 18,4 %). Im Handel bekamen die Beschäftigten bundesweit im Schnitt 2,7 % mehr Geld (West:1,3 % Ost: 17,8 %). Über viele Branchen hinweg profitieren besonders die Frauen vom Mindestlohn: Sie erhielten bundesweit 3,5 % mehr Lohn (Männer: 3,1%).

Sozialversicherungspflichtige Arbeit nahm zu

Für Schweinfurt liegen keine Zahlen zur Lohnentwicklung vor. Daten zur Entwicklung der Beschäftigung (Januar bis Ende März 2015) zeigen jedoch: Sozialversicherungspflichtige Arbeit nahm im Landkreis Schweinfurt um 2,3 % (532 Stellen) zu, während die ausschließlich geringfügige Beschäftigung um 6,3 % (346) abnahm. Zum Vergleich: In der Stadt Schweinfurt verringerte sich die Zahl der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung um 1,9 % bzw. 98 Arbeitsplätze. Es liegt die Vermutung nahe, dass Minijobs zu regulären (Teilzeit)-Stellen zusammengelegt wurden. Und es zeigt sich auch, dass der Mindestlohn in konjunkturell guten Zeiten den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bewirkt statt einer Zunahme prekärer Minijobs.

Weniger Unternehmensinsolvenzen

Wer im Vorfeld geunkt hatte, dass durch den Mindestlohn viele Unternehmen in die Pleite rutschen, kann durch eine weitere Zahl beruhigt werden: Von Januar bis August 2015 sind rund 3,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen als im Vorjahreszeitraum. Seit der Jahrtausendwende ist das der niedrigste Stand der Unternehmensinsolvenzen.

„Wir werden weiterhin darauf achten, dass der Mindestlohn wirklich überall ankommt“, betont Firsching. Deshalb seien engmaschige Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unabdingbar. „Auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen. Flüchtlinge kennen sich mit den hiesigen Gesetzen noch nicht aus. Wenn sie auf den Arbeitsmarkt kommen, benötigen auch sie Schutz vor Lohndumping und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die Kontrollen müssen daher aufgestockt werden.“

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des DGB Kreisverband Schweinfurt. 

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