Kauft Euer Feuerwerk in Deutschland!
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Würzburg erleben
29. Dezember 2015

Symbolbild Würzburg
Erhebliche Verletzungen möglich
WÜRZBURG. Am 29.12. beginnt wieder der Verkauf von Silvesterfeuerwerk und Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel. Doch achtet darauf, was ihr kauft um erhebliche Verletzungen zu vermeiden.
Mit der Richtlinie „Pyrotechnik“ gilt seit 2010 in der EU nur eine Prüfnummer für Silvesterfeuerwerk – die Registriernummer.
In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft. Das sind neutrale, unabhängige und kompetente Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt werden.
Auf geprüfte Feuerwerksartikel achten
So dürfen benannte Stellen in Polen, Spanien oder Ungarn Feuerwerksartikel prüfen, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Derzeit gibt es 10 benannte Stellen in Europa.
Geprüftes Feuerwerk erkennt man an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer gibt Auskunft darüber, welche benannte Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat.
[adrotate banner=“103″]Auch wenn sich mit dieser Richtlinie und den jeweiligen Prüfnormen die EU-Länder auf einheitliche Prüfungen und Bewertungen geeinigt haben, gibt es dennoch von Land zu Land Besonderheiten.
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen.
Ausdrückliche Warnung
Vor dem Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ausdrücklich.
Heidrun Fink ist Prüfleiterin bei der BAM: „Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu leichten Verbrennungen. Der viel brisantere Blitzknallkörper enthält aber nicht Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“
Geprüftes Feuerwerk erkennt ihr an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle.
Grundsätzlich gilt:
- Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen.
- Silvesterfeuerwerk darf in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten.
Übrigens: Das Abbrennen der Pyrotechnik selbst ist nur an den Tagen vom 31.12. bis zum 01.01. gestattet.
Weitere Hinweise der Polizei:
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

