Betrunkener Fahrradfahrer wandert in die Justizvollzugsanstalt

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Würzburg erleben

9. Januar 2016

Symbolbild Schweinfurt
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Zwei offene Haftbefehle nicht bezahlt

Sprichwörtlich nicht sein Tag, das traf am gestrigen Donnerstagnachmittag auf einen 49-jährigen Schweinfurter zu.
Zunächst wurde er in der Gabelsbergerstraße stark betrunken auf seinem Fahrrad erwischt. Bei seiner Personalienüberprüfung wurde dann noch festgestellt, dass zwei Haftbefehle gegen ihn bestanden. Da er die erforderliche Summe zu deren Abwendung nicht auftreiben konnte, wanderte er anschließend in eine unterfränkische Justizvollzugsanstalt ein.

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Gegen 15.20 Uhr hielt eine Streifenwagenbesatzung den Beschuldigten zu einer Kontrolle an. Weil er eine starke Alkoholausdünstung an den Tag legte, durfte er in ein Testgerät pusten. Mit dem erzielten Wert von 1,68 Promille übertraf er den für Fahrradfahrer geltenden gesetzlichen Grenzwert von 1,60 Promille.

Deshalb musste er den Drahtesel an Ort und Stelle verkehrssicher abstellen und den Ordnungshütern mit zur Dienststelle folgen. Hier führte anschließend ein Arzt eine Blutentnahme durch. Nach dem Eingang des Blutuntersuchungsergebnisses wird eine Trunkenheitsanzeige an die Staatsanwaltschaft gefertigt.

In Haftanstalt gebracht

Im Rahmen der Überprüfung seiner Person stellten die Beamten fest, dass wegen gleichgelagerter Delikte bereits zwei Vollstreckungshaftbefehle gegen ihn bestanden.

Weil er auch nach längerem Hin-und-her-Telefonieren bei Verwandten und Freunden den geforderten Gesamtbetrag von 1.500 Euro nicht auch nur annähernd zusammenbringen konnte, wurde er im Anschluss hinter „Schwedische Gardinen“ gesteckt.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt.

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