Bundeswehr-Protest bei Jobmesse: Platzverweis ungültig?

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15. Januar 2016

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Anklage wegen Hausfriedensbruch

Drei Würzburger Studenten stehen wegen Hausfriedensbruch vor Gericht, da sie im November 2014 auf der Jobmesse der Uni gegen die Teilnahme der Bundeswehr protestierten und laut Anklage einen Platzverweis erhielten, dem sie nicht nachgingen. Nachdem sie das darauf folgende Strafgeld von 800 Euro nicht akzeptierten, ging der Fall vor Gericht, so der BR. Wie im November 2014 berichtet fanden auf der damaligen Jobmesse mehrfach Protestaktionen statt, einhergehend mit Sachbeschädigung. Zudem kam es nach Zeugenaussagen zu Handgreiflichkeiten, in dessen Folge Einsatzkräfte der Polizei zur Jobmesse auf dem Campusgelände am Hubland beordert wurden.

Prozess vertagt

Im laufenden Prozess forderte der Amtsrichter Thomas Behl nun die Staatsanwaltschaft dazu auf, Nachermittlungen anzustellen und vertagte somit die Verhandlung. Laut Informationen des BR sei zu klären, inwiefern der Platzverweis rechtswirksam ist. Ein Verwaltungsmitarbeiter habe den drei Studenten den Platzverweis ausgesprochen, nachdem er – laut seiner Aussage – das Hausrecht vom Kanzler der Uni übertragen bekommen hatte. Im Prozess wies die Verteidigung allerdings darauf hin, dass das Hausrecht laut Bayerischen Hochschulgesetz nur dem Präsidenten der Hochschule, in diesem Fall Alfred Forchel obliegt, berichtet der BR. Eine Delegation des Hausrechts könne zudem nur auf Einzelfälle bezogen erfolgen. Inwieweit das im Fall der drei Würzburger Studenten geschah, gilt es jetzt zu klären.

Angeklagte beteuern friedlichen Protest

Zwei der Angeklagten sagten während der Verhandlung aus, sie hätten während der Jobmesse friedlich gegen eine Beteiligung der Bundeswehr demonstriert und auch keinen Platzverweis wahrgenommen. Die LHG und RCDS äußerten hingegen in einer Pressemitteilung, dass die Proteste „alles andere als friedlich“ abliefen. Das Verfahren wegen Geringfügigkeit fallen zulassen lehnte Oberstaatsanwalt Gosselke ab.

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