Vor Gericht: 37-Jähriger verängstigt Ex-Freundin durch Nachstellung
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29. Januar 2016

Symbolbild Schweinfurt
Auf Balkon geklettert
Ein 37-Jähriger musste sich laut Informationen der Main-Post vor Gericht wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Nachstellung verantworten. Er sei auf dem Balkon seiner ehemaligen Lebensgefährtin geklettert und habe dort randaliert. Ergebnis: der mehrfach Vorbestrafte muss erneut für neun Monate ins Gefängnis.
Die Ex-Freundin des Angeklagten, eine 26-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt, hat sich laut Main-Post Ende 2014 von dem Mann getrennt. Laut Anklage wollte dies der 37-Jährige nicht wahrhaben und belästigte die junge Frau, indem er wiederholt auf ihren Balkon kletterte und aus Wut, nicht reingelassen zu werden, Blumenkästen zerstörte.
Lediglich entschuldigen
Der Angeklagte selbst gestand, der ehemaligen Lebensgefährtin nachgestellt zu haben, so die Main-Post. Begründung: Seine damalige Freundin hätte den mehrfach Vorbestraften von seiner kriminellen Laufbahn abgebracht. Seine Enttäuschung über das Ende der Beziehung war sehr groß. Als er auf dem Balkon stand und geklopft habe, hätte er sich laut Main-Post nur wegen der Beschädigung des Autos entschuldigen wollen. Seitdem lasse er seine Ex-Freundin in Ruhe und werde dies auch weiterhin tun, so die Main-Post.
Was für ein Auto?
Nach der Erklärung des Angeklagten, er hätte sich für die Demolierung des Autos entschuldigen wollen, machten Gericht und Staatsanwaltschaft große Augen. In weiteren Ausführungen schilderte der 37-Jährige er hätte eine Scheibe am Auto seiner Ex-Freundin eingeschlagen, der Fall wäre bereits vor Gericht verhandelt worden und er hätte, laut Main-Post, ein Bußgeld von 800 Euro zahlen müssen. Von diesem Vorfall war der Justiz nichts bekannt.
Telefonanrufe und Nachstellung
In der Zeugenaussage der Ex-Freundin hörten sich die Belästigungen des mehrfach Vorbestraften durchaus heftiger an: sie hätte Angst vor ihrem ehemaligen Partner, ohne Begleitung traue sie sich nicht mehr auf die Straße. Er hätte sie laut Main-Post an ihrer Arbeitsstelle aufgesucht und sie habe aufgrund von permanenten Anrufen ihre Telefonnummer wechseln müssen. Zudem ist sie um ihren Sohn besorgt, der Angeklagte schicke auch ihm SMS.
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Der in diesem Fall zuständige Beamte sagte vor Gericht aus, dass die Nachstellungen sehr wohl weiter fortdauern. Es liegen Zeugenhinweise vor, die den Mann wiederholt auf dem Balkon beobachtet haben. Zudem seien vor Kurzem die Schlösser am Fahrzeug der 26-Jährigen demoliert worden, so die Main-Post.
Aufgrund Vorstrafen keine Bewährung
Das Vorstrafenregister des Angeklagten umfasse laut Main-Post bereits 21 Einträge, darunter mehrere Diebstähle. Er war bereits einige Male in Haft, um die Strafen zu verbüßen. Angesichts dieser Vorgeschichte schloss der Ankläger eine Bewährungsstrafe aus und beantragte eine zehnmonatige Haftstrafe. Das Opfer sei durch das Verhalten des Angeklagten, das Stalking sehr nahe kommt, massiv geschädigt worden, berichtete die Main-Post.
Neun Monate Gefängnis: dies entschied das Gericht in seinem Urteil. Auch die Richter sahen von einer Bewährung aufgrund der Vorgeschichte ab.
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