Unterfranken vergibt 1.006 Approbationen

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16. März 2016

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Nach dem Medizinstudium

Wer nach einem Studium der Humanmedizin, der Pharmazie, der Veterinärmedizin und der Psychotherapie in Deutschland seinen Beruf ausüben möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung – die Approbation. Im Jahr 2015 erteilte die Regierung von Unterfranken in ihrem Zuständigkeitsbereich insgesamt 1.006 Approbationen an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Hiervon haben 842 Personen ihre ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische und psychotherapeutische Schlussprüfung erfolgreich in Franken abgelegt. 164 Approbationen wurden an Bewerber erteilt, die ihre erforderliche Ausbildung im europäischen Ausland abgeschlossen haben und in Franken arbeiten wollten.

Ohne Approbation

Außerdem erteilte die Regierung von Unterfranken im Jahr 2015 laut Pressemitteilung insgesamt 420 Berufserlaubnisse zur vorübergehenden Ausübung der ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeit an Personen, die nach den gesetzlichen Vorgaben eine deutsche Approbation nicht beziehungsweise noch nicht erhalten konnten. Dabei handelt es sich vorwiegend um Absolventen von Bildungseinrichtungen außerhalb der nachstehend genannten EU-Staaten beziehungsweise der gleichgestellten Staaten.

16.721 Approbationen

Seit Herbst 1999 hat die Regierung von Unterfranken als Approbationsstelle damit insgesamt 16.721 Approbationen erteilt. Für die Vergabe der Approbation sind in Bayern die Regierung von Unterfranken (fränkischer Raum) und die Regierung von Oberbayern (südbayerischer Raum) zuständig. Im Einzelnen ergibt sich folgende Zuständigkeit: Die Regierung von Unterfranken ist für die Vergabe von Approbationen für Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten, Staaten mit EU-Assoziierungsabkommen, Schweiz sowie für Drittstaatler zuständig,

Geänderte Zuständigkeiten

Die Regierung von Oberbayern ist für den südbayerischen Raum zuständig, wenn die Prüfungen an der Universität München oder der Universität Regensburg abgeschlossen wurden sowie für Bewerber mit einer ärztlichen Ausbildung in einem EU-Mitgliedsstaat, wenn der Beruf in Südbayern ausgeübt werden soll. Außerdem erteilt die Regierung von Oberbayern für ganz Bayern Approbationen für Antragsteller mit Ausbildung aus Drittstaaten.

Schwerpunktbildung

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Regierung von Oberbayern im Rahmen der Schwerpunktbildung bei den Regierungen auch ausschließlich zuständig für die Approbationserteilung der Psychologischen Psychotherapeuten (mit Ausnahme der Restfälle aus den Prüfungsvorjahren). Bei den Berufserlaubnissen ergibt sich folgende Zuständigkeit: Seit dem 1. Januar 2015 ist die Regierung von Unterfranken für alle fränkischen Regierungsbezirke für die Erteilung von Berufserlaubnissen zuständig, was auch für die Ausübung der Berufsaufsicht für sämtliche ärztliche Berufe gilt. Für die Erteilung der Berufserlaubnisse und die Berufsaufsicht für ärztliche Berufe lag die Zuständigkeit zuvor bei jeder Bezirksregierung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Im Zuge der Schwerpunktbildung bei den Regierungen wurde die Zuständigkeit jetzt gleichfalls auf die Regierung von Unterfranken (Franken) und die Regierung von Oberbayern (Südbayern) geteilt.

Berufserlaubnis

Berufserlaubnisse (grundsätzlich widerruflich und befristet) benötigen Personen, die in Deutschland ohne Approbation eine ärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit ausüben wollen, aber nach den gesetzlichen Vorgaben eine deutsche Approbation nicht beziehungsweise noch nicht erhalten konnten (zum Beispiel wegen Ausbildung im Ausland außerhalb eines EU-/EWR-Landes).
Weitere Informationen zur Approbation sowie Antragsformulare und Merkblätter sind online erhältlich.

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Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken.

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