Im Bundesrat: Gaffen an Unfallorten soll strafbar werden
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13. Mai 2016

Symbolbild Schweinfurt
Bundesrat berät Strafverschärfung
BERLIN. Gaffer behindern nach Unfällen immer wieder die Rettungsarbeiten und stellen Fotos und Videos ins Netz. Niedersachsen und Berlin wollen härter gegen Gaffer an Unfallstellen vorgehen und das Behindern von Rettungskräften, sowie das Aufnehmen von Fotos und Videos von Unfallopfern künftig unter Strafe stellen.
Antrag eingereicht
Ein entsprechender Entwurf zur Änderung eines Gesetzes des Strafgesetzbuches, wurde jetzt im Bundesrat eingereicht. Er verfolgt das Ziel, zukünftig die Strafverfolgung bestimmter Tathandlungen zu ermöglichen. Höhere Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr, sollen so möglich werden.
Hier kann der vollständige Antrag eingesehen werden
Der Antrag im Bundesrat von Boris Pistorius, SPD:
DFV fordert Konzept gegen Gaffer
„Die Bundesratsinitiative zum ,Gaffer-Gesetz‘ ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber das Problem nicht“, stellt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), fest.
„Gaffen ist menschenverachtend. Schluss mit der Schaulust!“
Der niedersächsische Antrag beabsichtigt die Einführung eines neuen Paragraphen zur Ahndung der Behinderung von Einsätzen. Erstmals soll zudem das Fotografieren von toten Unfallopfern unter Strafe gestellt werden.
Gesetzesänderungen alleine reichen nicht
„Es muss allen Menschen klar sein: Gaffen ist menschenverachtend. Schluss mit der Schaulust!“, erklärt Ziebs. „Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern – da besteht Nachhilfebedarf. Gesetzesänderungen sind als flankierende Maßnahmen sinnvoll, reichen aber alleine nicht aus“, ergänzt der Verbandspräsident.
Runder Tisch
Der Deutsche Feuerwehrverband will zu einem Runden Tisch zur Problematik einladen. Hier sollen Verantwortliche aus der Politik, dem Bevölkerungsschutz, den Strafverfolgungsbehörden und den Medien gemeinsam an einem ganzheitlichen Konzept gegen Gaffer arbeiten.
Das kann Gaffern heute bereits drohen
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Deutschen Feuerwehrverband, sowie eigenen Recherchen.

