Nutzt den „Widerrufsjoker“ und spart Geld
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Katharina Kraus
23. Mai 2016

Martin Reitmaier und Peter Möckesch von den Reitmeier Rechtsanwälten. Foto: Pascal Höfig
Wichtige Gesetzesänderung!
Die Uhr tickt – das Widerrufsrecht für Millionen zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossener Verbraucherdarlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung erlischt endgültig am 22. Juni 2016, um 00:00 Uhr. Für Betroffene läuft nun die Zeit. Solltet Ihr Euch auch weiterhin die Gelegenheit erhalten wollen, oft fünfstellige Beträge von der Bank zurück zu erhalten, müsst Ihr jetzt handeln! Spätestens am 21. Juni 2016 muss der Widerruf bei Eurer Bank oder Sparkasse eingehen. Am Tag danach ist das Widerrufsrecht durch das neue Gesetz erloschen.
Viel sparen
Bei rund 80 Prozent der in diesem Zeitraum geschlossenen Immobilienkreditverträge sind die Widerrufsbelehrungen unwirksam, weil fehlerhaft. Ihr als Kreditnehmer könnt solche Verträge aber auch heute noch, nach der 14-tägigen Widerrufsfrist oder sogar Jahre nach Beendigung des Darlehensvertrages, widerrufen und den sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, könnt Ihr auf diese Weise viele tausend Euro entweder sparen oder zurückerhalten. In Einzelfällen haben die Banken und Sparkassen nämlich über 100.000 Euro an ihre Kunden herauszugeben.
Vorteile des Widerrufs
Welche Folge hat nun ein Widerruf? Mit dem Widerruf entsteht ein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis. Ihr als Verbraucher werdet so behandelt, als ob Ihr das Darlehen nie abgeschlossen hättet. Dies hat vor allem folgende Vorteile:
- Die Bank muss Zinsen auf die von Euch geleisteten Raten bezahlen.
- Eine Vorfälligkeitsentschädigung (das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit) entfällt.
- Lag der vereinbarte Vertragszins (wie fast immer) höher als die sogenannte marktübliche Verzinsung, muss die Bank die Zinsdifferenz erstatten.
Beispiel: Ihr als Darlehensnehmer müsst noch 100.000 Euro tilgen und zahlt eine Rate von 700 Euro. Bei einem Zinssatz von 4,5 % habt Ihr in 5 Jahren noch gut 78.000 Euro Restschuld. Bei 2,5 % Zinsen sinkt die Restschuld bis zum Jahr 2019 auf knapp 69.000 Euro. Die Zinssenkung bringt Euch also fast 10.000 Euro innerhalb von 5 Jahren. Zudem macht je nach Höhe der Rate, restlicher Zinsbindung und Zinssatz die Vorfälligkeitsentschädigung für einen 200.000-Euro-Kredit bis zu 38.900 Euro aus.
Schnelle Prüfung bei Reitmaier
Die Experten von Reitmaier Rechtsanwälte helfen Euch gerne bei allen Fragen bezüglich des Widerrufsjokers weiter. Am Besten Ihr lasst Eure Unterlagen so schnell es geht überprüfen. Durch die langjährige Erfahrung der Reitmaier Rechtsanwälte im Bereich der Prüfung von Widerrufsbelehrungen wird mit Sicherheit kurzfristig ein Weg gefunden werden, wie Ihr aus einem unattraktiven Alt-Vertrag raus kommt.
Als ersten Schritt in Richtung Widerruf Eures Immobilienkredits bietet die Kanzlei eine kostenlose Vorprüfung Eurer Unterlagen an. Im Regelfall erhaltet Ihr das Ergebnis dieser Prüfung innerhalb von 24 Stunden. Sendet Eure Darlehen mit der Widerrufsbelehrung unkompliziert per E-Mail (info@reitmaier-rechtsanwaelte.de), per Fax unter 0931 – 970964 10 oder per Post zu. Ihr könnt die Experten auch jederzeit telefonisch kontaktieren unter 0931 – 9709640.

