Dürft Ihr während der Arbeitszeit rauchen?

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27. Mai 2016

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

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Rauchen oder nicht rauchen?

Manche lieben es, andere hassen es. Einige machen es, weil sie nicht anders können. Auch Ihr habt sicherlich Kollegen, die rauchen. Oder Ihr seid selbst Raucher. So oder so habt Ihr Euch bestimmt bereits gefragt: Wie ist das eigentlich mit dem Rauchen während der Arbeitszeit?

Grundsätzlich verboten

In Deutschland ist es verboten, direkt am Arbeitsplatz zu rauchen. Das hat vor allem den Grund, dass es gilt den Arbeitsplatz für andere Kollegen rauchfrei zu halten. Die Regelung für Raucherbereiche ist klar: Nichtraucher müssen geschützt werden. Sogenannte Raucherräume dürfen Nichtraucher in keiner Weise einschränken.

Schlechte Nachrichten

Für die Raucher unter Euch mag das vielleicht hart klingen, aber: Im deutschen Arbeitsrecht ist kein Recht auf spezielle Raucherbereiche festgehalten. Außerdem habt Ihr keinen Anspruch auf Raucherpausen. Dahinter steckt laut absolventa.de ein interessanter Punkt. Natürlich sind Pausen im Arbeitsrecht vorgesehen. Diese sind jedoch der Erholung, also dem Schutz der Gesundheit gewidmet. Wie mittlerweile jeder wissen sollte – Rauchen ist nicht gesund und widerspricht damit dem Zweck von Arbeitspausen.

Privatsache

Rauchen ist arbeitsrechtlich gesehen eine Privatsache. Das heißt, Rauchen hat eigentlich nichts im Arbeitskontext zu suchen. Gemäß Hausrecht kann Euer Arbeitgeber das Rauchen auf dem Betriebsgelände gar verbieten. Fazit daraus ist unter anderem, dass Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit zählen. Sie werden demnach nicht bezahlt.

Verhandlungssache

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Regel ist es rauchenden Arbeitnehmern nach Absprache erlaubt, kleine Pausen zum Rauchen zu nutzen. Verliert also nicht alle Hoffnung, sprecht einfach mit Vorgesetzten und Kollegen darüber. Oder haltet Euch an die bereits bestehenden Regelungen. Wenn Ihr denen nicht nachkommt, solltet Ihr Euch allerdings nicht wundern, wenn Euer Chef Gebrauch von seiner Entscheidungskraft macht. Arbeitsrechtlich hat er die Option, Pausen für Raucher mit sofortiger Wirksamkeit wieder abzuschaffen. Danach liegt es an Euch beziehungsweise am Betriebsrat, einzuschreiten.

Kündigung wegen Rauchen

Seid beruhigt: Ihr habt einmalig gegen die Regelungen zum Rauchen verstoßen? Das ist noch kein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung kann es dafür allerdings geben. Danach greifen die normalen Regelungen für Abmahnungen und Kündigungen. Ein weiterer Kündigungsgrund kann die Beleidigung des Chefs sein – oder nicht?

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