EM 2016: Liveübertragung in der Gastronomie

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Würzburg erleben

28. Mai 2016

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Sonderregelungen

Hier seht Ihr Kickers und Co. live!

Während der Fußball-Europameisterschaft vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 gelten in Würzburg einige Sonderregelungen, damit die vielen Fußballbegeisterten die Liveübertragungen der Gastronomie sicher genießen können und auf den öffentlichen Plätzen nach Abpfiff kein Scherbenmeer zurückbleibt.

Beamer und Fernseher

Demnach ist es Gastronomiebetrieben erlaubt, im Ein-, Ausgangs- oder Fensterbereich oder direkt an der Hauswand einen Fernseher aufzustellen, dessen Bildschirmdiagonale 139 cm (55 Zoll) nicht überschreiten darf. Grenzt eine Freischankfläche nicht unmittelbar an den Gastronomiebetrieb an, kann die Platzierung des Bildschirms in Absprache mit der Gaststättenbehörde erfolgen. Die Bildschirmoberkante darf sich in maximal 2 Metern Höhe befinden. Der Einsatz von Beamern im Außenbereich ist untersagt. Diese Regelung gilt für genehmigte Sondernutzungsflächen.

Sperrzeiten

Auf genehmigten Sondernutzungsflächen ist das Aufstellen und Betreiben zusätzlicher Ausschankeinrichtungen (z.B. Zapfanlagen) nicht zulässig. Für alle offiziellen EM-Spieltage mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft werden im Zeitraum der Fußball-Europameisterschaft vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 der Straßenverkauf und die Abgabe von Getränken in Glasflaschen an Gäste, Kunden oder Passanten zur Mitnahme auf die Straße ab 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr untersagt.

Die Sperrzeit für Außengastronomie wird bei Spielen der Europameisterschaft mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft wie folgt festgelegt:

  • Für Spiele mit Beginn um 18.00 Uhr gelten die in der Konzession festgesetzten Betriebszeiten
  • Bei Spielen der Gruppenphase, die um 21.00 Uhr beginnen, endet die zulässige Betriebszeit um 24.00 Uhr
  • Bei Spielen der KO-Runde ab dem Achtelfinale mit Beginn um 21 Uhr endet die maximal zulässige Betriebszeit um 00.30 Uhr.

Betriebe, die eine kürzere Sperrzeit haben, sind davon nicht betroffen.

Anzeigen drohen

Abweichende Regelungen und Einzelfallanordnungen bleiben vorbehalten. Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. Die Regelungen wurden im Vorfeld mit der Polizei und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V., Bezirk Unterfranken, abgestimmt. Verstöße gegen diese Regelungen werden von der Stadt Würzburg nicht toleriert und gegebenenfalls angezeigt.

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Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der Stadt Würzburg.

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