Mehrfach vor Kindern entblößt: Tatverdächtiger ermittelt
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21. Juni 2016

Symbolbild Würzburg
Exhibitionistische Handlungen vor Kindern
SULZBACH AM MAIN, LKR. MILTENBERG. Nachdem sich bereits am 18. Mai 2016 ein Exhibitionist vor den Augen spielender Kinder entblößt hatte, hat die Kripo Aschaffenburg inzwischen einen Tatverdächtigen ermittelt.
Gegenüber den Ermittlern räumte der 40-Jährige auch gleichgelagerte Fälle ein, die sich bereits im Vorjahr ereignet hatten.
Geschlechtsteil gezeigt
Wie bereits berichtet, hatten sich Kinder im Alter von 11 und 12 Jahren am Abend des 07.09.2015 am Spielplatz in der Verlängerung der Straße „An der Geeb“ aufgehalten. Die Jungen saßen auf einer dortigen Bank, als ein Unbekannter auf sie zu lief und sein Geschlechtsteil entblößte.
Zuhause erzählten die Kinder dann den Vorfall und eine Mutter verständigte die Polizei. Eine Fahndung nach dem Exhibitionisten musste jedoch ergebnislos abgebrochen werden.
Mehrfach entblößt
Bereits am 25. August des vergangenen Jahres war ein Exhibitionist in einer Sulzbacher Wohngegend einem 6-Jährigen gegenübergetreten.
Der Junge berichtete den Vorfall seiner Mutter, die wiederum die Polizei rief. Auch in diesem Fall führte eine sofort eingeleitete Fahndung nicht zum Ergreifen des Täters.
Zu einer ähnlich gelagerten Tat ist es auch am 18. Mai 2016 gekommen.
Drei Kinder im Alter zwischen 3 und 10 Jahren spielten auf einem Grundstück Fußball, als ein zunächst Unbekannter an den Gartenzaun herantrat und vor den Augen der Jungen an seinem Geschlechtsteil manipulierte.
Geständnis abgelegt
In allen drei Fällen übernahm die Kriminalpolizei Aschaffenburg die weiteren Ermittlungen. Nach dem zuletzt bekannt gewordenen Fall hat sich nun ein 40-jähriger Landkreisbewohner als Tatverdächtiger herauskristallisiert.
Vorangegangene Taten eingeräumt
Nachdem er für die Tat am 18. Mai ein Geständnis abgelegt hatte, räumte er ein, auch die geschilderten Handlungen im Vorjahr begangen zu haben.
Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermitteln gegen den 40-Jährigen jetzt wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen.
INFO:
Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich in Deutschland um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB handeln, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.

