Autofahrer verursacht Verkehrsunfall

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13. Oktober 2016

Symbolbild Schweinfurt
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Unfallflucht

Am späten Mittwochabend hat sich auf der Kreisstraße 55 zwischen Wetzhausen und der Abzweigung in die HAS 37 nach Nassach ein Verkehrsunfall ereignet. Dabei ist ein Blechschaden von zirka 1500 Euro entstanden.

Der Unfallverursacher ging zunächst flüchtig und konnte später an seinem Haus festgestellt werden. Hier wurden Alkoholbeeinflussungsmerkmale beim Beschuldigten wahrgenommen, die anschließend zu zwei Blutentnahmen führten.
Jetzt ermittelt die Polizei wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und diverser Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Sachverhalt

Gegen 22.20 Uhr fuhr eine 66-Jährige mit ihrem Toyota RAV von Wetzhausen aus in südöstlicher Richtung, um nachher nach Nassach abbiegen zu können. Einige hundert Meter nach Wetzhausen wurde sie von dem Fahrer eines silbernen Audi A5 überholt. Beim Überholvorgang kam es zu einem seitlichen Streifzusammenstoß der beiden Autos. Den Audi Lenker kümmerte das aber nicht weiter und er fuhr davon. Die Autofahrerin und ihr Beifahrer konnten aber zum Glück das Kennzeichen des Davonfahrenden aufschreiben.

Der Audi konnte später an der Halteradresse in einer nahegelegenen Ortschaft in Landkreis Hassberge geparkt vorgefunden werden. Die an ihm vorgefundenen frischen Unfallspuren passten zu denen am Toyota eindeutig überein.
In dem völlig in der Dunkelheit liegenden Haus konnte zunächst niemand angetroffen werden. Bei weiteren Versuchen konnte schließlich zwei Stunden nach dem Unfall der vermeintliche Unfallfahrer, ein 54-Jähriger, festgestellt werden.

Nach Tatvorwurf räumte er die Fahrereigenschaft ein. Weil die Beamten nun eine Alkoholfahne bei ihm rochen, boten sie ihm einen Handalkomattest an, welchen der Beschuldigte jedoch ablehnte. Er führte lediglich aus, nach dem Unfall noch etwas Alkohol getrunken zu haben.

Blutalkoholuntersuchung

Nach einer vorläufigen Festnahme ging es dann zur Schweinfurter Polizeiwache, wo ein Arzt zwei Blutentnahmen in einem gewissen zeitlichen Abstand voneinander durchführte. Dadurch kann der mögliche Nachtrunk bestätigt oder aber auch gerichtsverwertbar widerlegt werden.

Nach einer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde zunächst auf eine Beschlagnahme des Führerscheins verzichtet und es soll zunächst das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung abgewartet werden.
Nach der Erledigung weiterer Formalitäten wurde der Beschuldigte gegen 1.40 Uhr wieder entlassen.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Polizeiinspektion Schweinfurt.

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