Ab 2017: Das ändert sich für Radler und Autofahrer!
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16. Dezember 2016

Symbolbild Schweinfurt
Neues Jahr – Neue Regeln
Ab dem 1.1.2017 treten einige neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Änderungen beim Führerschein, der Hauptuntersuchung und bei Bußgeldern, werden künftig teurer.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Rettungsgasse
Um mehr Klarheit zu schaffen, wird Paragraf 11 Abs. 2 StVO angepasst. Vorab: Die Rettungsgasse sollte nicht erst gebildet werden, wenn ein Einsatzfahrzeug im Rückspiegel auftaucht, sondern bereits, wenn der Stau entsteht. Bei zweispurigen Straßen ist es noch recht einfach: Wer auf der linken Fahrspur fährt, lenkt ganz nach links und auf der rechten, ganz nach rechts.
Unglücklich formuliert war die Regelung bislang bei drei- und vierspurigen Fahrbahnen. Nach der neuen Regelung soll die Gasse nun bei drei- und vierspurigen Autobahnen zwischen der linken und allen übrigen rechten Spuren gebildet werden. Die Autos auf der linken Spur fahren dazu nach links, alle anderen nach rechts. Und immer daran denken: Die Gasse offen lassen, bis es weiter geht!
Handy-Nutzung am Steuer wird teurer
Strafen für die Handynutzung im Straßenverkehr sollen erhöht werden. Bei Autofahrern kostet dies statt bisher 60 Euro, dann 100 Euro. Bei Radfahrern steigt das Verwarnungsgeld von 25 auf 55 Euro.
Auch die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten wird künftig ausdrücklich im Bußgeldkatalog zu finden sein.
Ampelzeichen für Radfahrer
Auch die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln ändern sich. Bisher galten für Radler die Fußgängerampeln, wenn keine Ampelanlage extra für Radfahrer vorhanden war. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!“ Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Fahrrad und Eltern
Eltern, die Ihren Kinder auf dem Fahrrad begleiten, dürfen ab dem 1.1.2017 gemeinsam den Fußweg nutzen. Bisher durften Eltern nur die Fahrbahn und den Radweg befahren, während die Kinder auf dem Bürgersteig fahren durften. Sie müssen allerdings bei Einmündungen und Kreuzungen vom Rad absteigen und schieben – wie die Kinder.
Rollstühle sichern
Ab dem 01.02.2017 wird der Bußgeldkatalog erweitert. Werden ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt, droht eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro.
Schneller zu Tempo 30
Die Novelle der StVO soll eine einfachere Anordnung von Tempo 30 ermöglichen, wenn Schulen, Kindergärten oder Altenheime an Hauptverkehrsstraßen liegen. Bislang durften Straßenverkehrsbehörden nur dann Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen anordnen, wenn Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden konnten.
Gebühren für HU und Führerschein steigen
Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führerscheinprüfungen sowie die Hauptuntersuchungen für Autos teurer werden. Die theoretische Prüfung soll künftig statt rund elf Euro 11,90 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden in Zukunft 10,60 Euro fällig.
Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung sollen 91,50 Euro berechnet werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.
Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro erhoben.
Neue Motorräder und Kleinkrafträder
müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz.
Was noch geplant ist:
Illegale Rennen sollen Straftat werden
Die Teilnahme an illegalen Rennen auf öffentlichen Straßen soll künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. Statt wie bisher 400 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Raser können nach der Gesetzesänderungen neben Geldstrafen auch mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren rechnen. Der Führerschein soll eingezogen werden und müsste neu gemacht werden.
Strafen für Gaffer
Gaffer, die nach einem Verkehrsunfall die Rettungsarbeiten behindern und Fotos oder Videos aufnehmen, statt Erste Hilfe zu leisten, sollen in Zukunft belangt werden können.
Ein Gesetzesentwurf sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen vor, wenn Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes beim Einsatz behindert werden.

