„Ich habe heute leider kein WG-Zimmer für Dich“

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Würzburg erleben

21. Dezember 2016

Würzburg - Foto: Pascal Höfig
Symbolbild Würzburg

Symbolbild Würzburg

Der erbitterte Konkurrenzkampf

Bei der Wohnungssuche hat sich in den vergangenen Jahren eine wahre Castingkultur entwickelt, die ein wenig an Showformate wie „Germanys Next Topmodel“, „DSDS“ und Co. erinnert. Aus unzähligen Mails werden meist 10 bis 20 Kandidaten ausgewählt, die dann zum WG-Casting antanzen dürfen und die Chance haben, die Jury persönlich von sich zu überzeugen. Wer dabei nicht ins Bild passt, ist raus, für die anderen heißt es „Glückwunsch, Du bist im Recall und hast weiterhin die Chance, das heiß begehrte Zimmer zu ergattern. Doch Du weißt: Am Ende kann nur einer „WGs Next Member“ werden. Für den Rest geht der erbitterte Konkurrenzkampf um eine Bleibe weiter.

Massencastings

Von diesem Trend betroffen sind vor allem beliebte Studienorte wie Würzburg, Freiburg, München oder Hamburg. So kommen in Würzburg auf ein Zimmer oft bis zu 50 Bewerber. Verständlich also, dass man nicht alle zum Casting einladen und sich für jeden Einzelnen eine halbe Stunde Zeit nehmen kann. Dadurch entsteht recht schnell der Eindruck eines Massencastings. Aber nach welchen Kriterien wird eigentlich aussortiert?

„Keine Erstis bitte!“

Viele schreiben bereits in ihrer Anzeige, dass sie keine Erstis wollen oder nur Leute, die bereits WG-Erfahrung mitbringen und nicht direkt von Zuhause ausgezogen sind. Das Problem bei der Sache: Die meisten Wohnungssuchenden sind nun mal Studienanfänger, die von Zuhause nach Würzburg kommen, um hier ihr Studium zu beginnen. Jeder weiß, wie begehrt die Zimmer sind – entsprechend hohe Anforderungen werden an den oder die Neue(n) gestellt: interessant aber nicht zu freaky, kein Einsiedlerkrebs, aber auch keine nervige Klette, ordentlich, aber bloß kein Putzteufel.

Bestechungsversuche

Steht in einer Anzeige „Uns fehlt noch eine Waschmaschine“, wird schnell klar: Wer eine Waschmaschine in die WG mitbringen kann, wird bei der Auswahl bevorzugt. Auch Bestechungsversuche sind beileibe keine Seltenheit. Es stand schon der ein oder andere Kandidat mit einem Sixpack Bier, einem selbstgebackenen Kuchen oder anderen Leckereien vor der Tür und erhoffte sich, dadurch mehr Chancen zu bekommen.

Eine halbnackte Frau in der Küche

In der Regel werden beim ersten Kennenlernen nur harmlose Standardfragen wie „Was studierst du?“ oder „Was machst du in Deiner Freizeit?“ gestellt. Eine Würzburgerin berichtet von ganz anderen Erfahrungen, als sie sich für ein Zimmer in einer 2er-WG beworben hatte. Nachdem sie beim WG-Casting die zweite Runde erreicht hatte, bekam sie einen Fragebogen per Mail zugeschickt.

Darin wurde zum Beispiel nach Krankheiten und psychischen Erkrankungen in der Vergangenheit gefragt, aber auch Dinge wie „Wie würdest Du reagieren, wenn morgens eine halbnackte Frau in der Küche steht?“, „Hast Du oft wechselnden Herrenbesuch?“ oder „Was ist Deine Masche, wenn du Typen aufreißt?“. Solche Fragen waren für sie ein absolutes No-go! Die Studentin: „Ich hab dem Typ direkt zurückgeschrieben, dass ich das nicht ausfüllen werde und gar kein Interesse mehr an dem Zimmer habe, wenn er schon jetzt so in meine Privatsphäre eingreift. Wie soll das dann erst werden, wenn ich dort wohne?“

Schufa, Familienplanung oder gar Führungszeugnis?

Fehlt nur noch, dass man ein Führungszeugnis der Polizei vorlegen muss! Doch nicht nur die Mitbewohner können den Kandidaten beim WG-Casting Unannehmlichkeiten bereiten. Auch die Vermieter wollen oft ganz genau wissen, mit wem sie es zu tun haben. Bei der Besichtigung einer Wohnung bekommt man am Ende in der Regel einen Selbstauskunftsbogen.Neben den Kontaktdaten fragen einige auch nach der Familienplanung, Religionszugehörigkeit oder politischen Gesinnung.

Die gute Nachricht: Solche Fragen sind nicht zulässig! Einige Wohnungseigentümer verlangen zudem eine Schufa-Auskunft von ihren Bewerbern. Ebenfalls nicht erlaubt. Gleiches gilt für eine Kopie des Personalausweises. Ein weiterer kritischer Punkt ist der Nachweis von Einkommensverhältnissen, Bank- und Kontodaten. Diese muss der Interessent erst vorlegen, wenn die Parteien sich einig sind, dass der Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Erlaubt sind dagegen Fragen zur Personenzahl im Haushalt oder dem Beruf des Mietinteressenten.

Text: Jennifer Brach.

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