Alkoholverbot auch am Schweinfurter Bahnhof?

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20. Januar 2017

Bahnhof Schweinfurt. Archiv: Dominik Ziegler
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Bahnhof Schweinfurt. Archiv: Dominik Ziegler

Im und um den Bahnhof

Seit dem 11. Januar 2017 gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Bereich des Münchner Hauptbahnhofes ein Alkoholverbot. Verboten ist sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Damit passt die Bahn ihre Hausordnung an die Verordnung der Stadt München an, mit der ein Alkoholverbot in den Abend- und Nachtstunden im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofes demnächst eingeführt wird.

Geschäfte ausgeschlossen

Natürlich sind davon alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden, ausgeschlossen. Das Alkoholverbot gilt auch nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Dort gilt die Hausordnung der jeweiligen Pächter.

Verstärkte Kontrollen

Das Bahnhofsmanagement begründet das Alkoholverbot folgendermaßen: „Wir möchten, dass sich Bahnhofsbesucher und Reisende wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass sie nicht von alkoholisierten Personen belästigt werden.“ Zur Überwachung des nächtlichen Alkoholverbotes werden Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt gemeinsam mit Bundespolizisten patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholverbot einen Hausverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Aber wie sieht es in Schweinfurt aus – wird es hier auch bald ein Alkoholverbot rund um den Bahnhof geben?

Situation in Schweinfurt

„Für den Erlass eines umfassenden Alkoholverbots bedarf es so genannten Tatbestandsvoraussetzungen (Vorliegen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in erheblichem Rahmen). Diese liegen bei uns – im Gegensatz zu München – nicht vor“, erklärte die Pressestelle der Stadt Schweinfurt auf unsere Nachfrage. Somit ist mit einem Verbot rund um den Bahnhof nicht zu rechnen. Doch wie sieht es im Bahnhofs selbst aus?

Ein Sprecher der Deutschen Bahn bestätigte uns, dass auch für das Bahnhofsgebäude in Schweinfurt bisher keine Planungen für ein Alkoholverbot anstehen – gleiches gilt für ganz Unterfranken. Lediglich in Aschaffenburg besteht ein derartiges Verbot, welches auf eine Verordnung der Stadt zurückzuführen ist. Hier ist der Bahnhof mit im Areal und somit betroffen.

Verbot auf öffentlichen Plätzen in Schweinfurt

Allerdings ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sowie in öffentlichen Grünanlagen und auf dem Gelände des Baggersees dann verboten, „wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, die Allgemeinheit oder Dritte erheblich zu belästigen“, so die Stadt Schweinfurt. Auf Spielplätzen ist das Mitführen von Alkohol zudem generell verboten. Diese Regelungen, die in den städtischen Verordnungen verankert sind, gelten hierbei nicht nur in der Nacht, sondern rund um die Uhr.

Artikel beruht u.a. auf Informationen der Deutschen Bahn und der Stadt Schweinfurt.

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