Bewohnerparkregelung in der Zellerau

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Würzburg erleben

17. März 2017

Parken verboten. Foto: Pascal Höfig
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Parken verboten. Foto: Pascal Höfig

Parkplätze für gemeldete Anwohner

Ab dem 1. Mai 2017 wird in der unteren Zellerau für die Dauer von 3 Monaten wieder die Bewohnerparkregelung eingeführt. Das gesamte Bewohnersonderparkgebiet wird durch die Straßenzüge Weißenburgstraße/ Sedanstraße/ Georg-Eydel-Straße und Mainaustraße begrenzt. Die Bewohnerstellplätze befinden sich wie im letzten Jahr in den Straßenzügen Ysenburgstraße, Eiseneckstraße, Scharnhorststraße, Rotenhanstraße, Maillingerstraße, Fasbenderstraße (abschnittsweise) und Steinachstraße (zeitlich befristet).

Berechtigt für den Erwerb eines Bewohnersonderparkausweises sind Personen, die innerhalb des Bewohnersonderparkgebietes gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz nachweisen können.

Die betroffenen Personen werden gebeten, rechtzeitig vorher einen Bewohnersonderparkausweis im Bürgerbüro der Stadt Würzburg zu beantragen.

Der Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Stadt Würzburg. 

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