Modamani will Kampf gegen Facebook aufgeben
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Würzburg erleben
27. März 2017

Anas Modamanis und sein Anwalt Chan-jo Jun vor dem Würzburger Landgericht - Foto: Pascal Höfig
Antrag abgelehnt
Der 19-jährige syrische Flüchtling Anas Modamani möchte nicht weiter für die Löschung verleumderischer Bilder gegen Facebook kämpfen. Das Landgericht Würzburg hatte am 07.03.2017 seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung u. a. mit der Begründung abgelehnt, das Gericht konnte auf die Schnelle nicht abschätzen, ob die Suche nach dem Bild auf dem eigenen Portal für Facebook zumutbar sei.
Prozess gefährlich für Familie
„Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland“, erklärt Modamani. Sowohl Anas Modamani, als auch seine Unterstützer hatten in der Vergangenheit Bedrohungen von unbekannten Tätern erhalten, die verhindern wollten, dass Modamani gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Prozesskosten müssen getragen werden
„Mir fehlt auch das Geld, um die Facebook-Anwälte zu bezahlen“, erklärt Modamani. Zwar hatten seine Anwälte auf die Geltendmachung von Vergütung abgesehen, das Gericht hat jedoch entschieden, dass er Facebooks Prozesskosten tragen muss. Modamani erklärt: „Obwohl mir einige Menschen Spenden geschickt haben, werde ich noch viele Monate arbeiten müssen, bis ich das Geld zusammen habe.“ Die streitgegenständlichen Bilder sind unterdessen weiterhin online und auch aus Deutschland ohne weiteres abrufbar.
Jun: „Die Hoffnung für Anas Modamani liegt jetzt darin, dass der Gesetzesentwurf von Minister Maas schnell umgesetzt wird. Das wäre seine einzige Chance, damit die Bilder verschwinden, nachdem Facebook die Löschung weiterhin ablehnt.“
„Gesetze reichen nicht aus“
„Wer jetzt sagt, wir bräuchten weder Gesetze noch Sanktionen gegen Facebook weil schließlich Richter zuständig wären, sollte dies einmal zu einem Verleumdungsopfer sagen. Die bisherigen Gesetze reichen schlicht nicht aus“, so Jun. Das Landgericht Würzburg hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, dass es gemeinsam mit dem Bundesgerichtshof sehr wohl davon ausgeht, dass Facebook bei derart schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie den vorliegenden das Bild überall auf seinem Portal löschen müsse.
Facebook habe jedoch vorgetragen, dass es eine Wundermaschine brauche und das Auffinden des Bildes technisch nicht zumutbar sei. Zwar widersprachen Experten dieser Einschätzung schon vor dem Urteil, das reichte dem Gericht jedoch nicht. Hierbei beruft sich der Anwalt auf einen Artikel der FAZ. Es bräuchte ein gerichtliches Gutachten „eines renommierten Professors“, was nur in einem Hauptsacheverfahren eingeholt werden könne. Deshalb wurde der Antrag zurückgewiesen.
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung von Jun Rechtsanwälte.
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