Wir sind Sicherheit: Neuer Imagefilm der GSG 9
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3. April 2017

Die GSG 9 BPOL zur Bekämpfung von Schwerst- und Gewaltkriminalität sowie Terrorismus - Foto: Bundespolizei
Neuer Imagefilm
Die Dreharbeiten sind abgeschlossen, Schnitt, Ton und Farbabstimmungen sorgten für den letzten Feinschliff. Jetzt ist es soweit: Der neue Imagefilm der GSG 9 ist online. In einem actionreichen Film zeigt die Bundespolizei eindrucksvoll, was die Spezialeinheit „GSG 9“ so alles kann.
Die GSG 9 der Bundespolizei
Die GSG 9 BPOL ist eine polizeiliche Spezialeinheit zur operativen Bekämpfung von Schwerst- und Gewaltkriminalität sowie Terrorismus – so die offizielle Definition.
Das Aufgabenspektrum umfasst neben der Rettung von Menschenleben oder der Bewältigung besonderer polizeilicher Lagen auch Auslandseinsätze zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes oder bei Geiselnahme- und Entführungslagen:
Für Lösung polizeilicher Sonderlagen
Die GSG 9 BPOL wird sowohl im originären Aufgabenbereich der Bundespolizei als auch zur Unterstützung anderer Stellen eingesetzt, z. B. des Bundeskriminalamtes, des Auswärtigen Amtes, der Polizeien der Länder und der Bundeszollverwaltung.
Die Spezialeinheit ist insbesondere für die Lösung polizeilicher Sonderlagen qualifiziert. Der Einsatz an und in modernen Verkehrsmitteln oder auf offener See stellt hier nur einen Bruchteil potenzieller Einsatzorte dar.
Auch auf Auslandsmissionen
Die Polizeivollzugsbeamten der GSG 9 BPOL nehmen zudem an polizeilichen Auslandsmissionen der EU, VN etc. teil, leisten Ausbildungsunterstützung für Spezialeinheiten im In- und Ausland und werden auf Anfrage auch beratend oder gutachterlich tätig.
Der Einsatz der Spezialeinheit verfolgt primär das Ziel, Menschenleben zu retten. Die GSG 9 BPOL wird sowohl offen als auch verdeckt zur Bewältigung komplexer oder besonders gefährlicher Lagen eingesetzt, wenn Widerstand unter Anwendung von Waffen, Explosivstoffen, Sprengvorrichtungen, Gefahrstoffen, Organismen oder anderer gefährlicher Materialien nicht auszuschließen ist.
Unter Berücksichtigung des polizeilichen Lagebildes entwickelt und erprobt die GSG 9 ständig neue Methoden, Taktiken und Techniken sowie spezielle Führungs- und Einsatzmittel.
Die Einsätze der GSG 9 finden grundsätzlich unbemerkt von der Öffentlichkeit statt.
Die Entscheidung über den Einsatz der GSG 9 trifft das Bundesministerium des Innern (BMI). Näheres ist in einer besonderen Dienstanweisung für die GSG 9 BPOL geregelt.
Bei der GSG 9 BPOL bewerben kann sich, wer
- eine Ausbildung des mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienstes erfolgreich absolviert hat (entweder bei der Bundespolizei, bei der Landespolizei oder beim Bundeskriminalamt)
bis zum möglichen Beginn der Basis- und Spezialausbildung höchstens 31 Jahre alt ist
- keine Brille, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen benötigt und
- auch darüber hinaus gesundheitlich geeignet ist
- Geeignet erscheinende Bewerber werden zu einem 4-tägigen Auswahlverfahren eingeladen, bei dem unter anderem die psychische und physische Eignung geprüft wird und eine Schießprüfung zu absolvieren ist. Erfolgreiche Bewerber beginnen dann zeitnah die Basis- und Spezialausbildung.
- Wer die 10-monatige dritte Phase erfolgreich abschließt, erhält das Tätigkeitsabzeichen.
- In einer der Einsatzeinheiten findet dann die Spezialisierung zum Präzisionsschützen, Taucher oder Fallschirmspringer statt.
Du interessierst dich für eine Ausbildung bei der Bundespolizei? Dann bewirb dich jetzt! Alle Infos zu Bewerbungsfristen und Voraussetzungen auf:
Artikel beruht auf einer Pressemitteilung der Bundespolizei.

