Kuriose Gesetzgebung für Steinkrüge

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Würzburg erleben

12. April 2017

Der Distelhäuser Wirt Sascha Klein aus dem Sternbäck. Foto: Larissa Noack
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Der Distelhäuser Wirt Sascha Klein aus dem Sternbäck. Foto: Larissa Noack

Wein oder Bier?

Auch wenn Würzburg hauptsächlich für seine Weinfeste bekannt ist, man sich, wann auch immer möglich, auf einen „Brückenschoppen“ trifft und der Wein als Bester der Region bekannt ist, finden sich in Würzburg und Umgebung auch zahlreiche Betriebe, die hervorragendes Bier brauen. Auch beim Gerstensaft können die hierzulande bekannten Brauereien, wie beispielsweise Distelhäuser, punkten und dem ein oder anderen mit ihrem leckeren Bier den Feierabend versüßen!

Wieviel steckt unter der Schaumkrone?

Während es im Weinglas gut zu erkennen ist, ob man für sein Geld auch wirklich 0,2 l erhält, tappt man beim Bier im Steinkrug oft im Dunkeln. Die Schaumkrone, die zum Bier einfach dazugehört, versperrt die Sicht auf den Inhalt und macht es dem Gast schwer zu erkennen, ob der Krug auch wirklich bis zum Messstrich mit Bier gefüllt wurde.

Eine neue EU-Richtlinie, die wegen genau dieser Schwierigkeit zur Klärung erlassen wurde, sorgt nun aber für einige verwunderte Blicke, denn die Gesetzgebung klingt im ersten und sicher auch im zweiten Moment etwas verwirrend:

Neue Inschrift auf Steinkrügen

Wenn eine Brauerei nämlich neue Steinkrüge bei seinem Hersteller anfordert, findet sich auf dem Boden der Krüge eine kuriose Inschrift, die besagt: „Nicht für schäumende Getränke zu verwenden.“ Dass Bier nun aber zu den schäumenden Getränken zählt, steht sowohl bei fränkischen Brauern ebenso außer Frage, wie bei den Genießern des Gerstensaftes. Und dass abgestandenes Bier einfach nicht schmeckt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was steckt also hinter dieser Inschrift? Und will die EU vielleicht sogar den Ausschank in Steinkrügen damit verbieten?

Das steckt dahinter!

Ob diese EU-Richtlinie darauf abzielt, den Ausschank in Tonkrügen zu verhindern, ist nicht bekannt, aber wahrscheinlich auch nicht der Grund für diese Gesetzgebung. Hintergrund dieser Norm ist größtenteils der Verbraucherschutz. Die Verbraucher sollen durch ein Strichmaß feststellen können, dass tatsächlich so viel im Glas ist, wie vom Verkäufer angegeben. Wenn man aber weder durch den Krug, noch durch die Schaumkrone des Bieres hindurchsehen kann, wird es schon etwas schwieriger. Geübte Biertrinker haben hier vielleicht noch die Möglichkeit, das Gewicht abzuschätzen, doch das ist alles andere als genau.

Messbecher zur Kontrolle

Deswegen soll den Bierfreunden ab jetzt nach Anfrage eine Art Messerbecher zu Verfügung gestellt werden, um die Menge des Kruginhalts genau bestimmen zu können. Ob das Bier aber nach dem häufigen Hin- und Herschütten trotzdem noch erfrischend schmeckt, ist eine andere Frage.

Kurz gesagt ist es nun vorgeschrieben, diesen Warnhinweis auf die Bierkrüge zu drucken. Ansonsten hätte die EU verboten, weiterhin Tonkrüge zum Ausschank von Bier oder anderen schäumenden Getränken zu verwenden. Zum Glück konnte der Brauerbund das Schlimmste verhindern und so darf man sich auch weiterhin auf Bier im „Keferloher“ freuen!

Tradition

Auch wenn man auf Volksfesten kaum mehr Maßkrüge aus Stein findet, steht dieser einfach für Tradition. Bei einem Biergartenbesuch gehört das kühle Blonde auf jeden Fall in einen Steinkrug und schmeckt so ganz einfach am Besten.

Klar ist, dass der EU-Norm-Wahnsinn mit dieser kuriosen Regelung in die nächste Runde geht. Denn ob wirklich einige an einem hitzigen Sommerabend das zusätzliche Messgerät anfordern, um den Ausschank des Wirtes zu überprüfen, bleibt offen. An einem wohlverdienten Feierabend freut man sich doch einfach darauf, bei einem Bier mit Freunden anzustoßen, anstatt sich den Bierdurst noch etwas zu verkneifen und die doch etwas aufwendige Prozedur mit dem Umschütten durchzuführen.

Interview mit Distelhäuser Wirt

Um zu diesem Thema auch die Meinung von „Experten“ einzuholen, haben wir uns mit Sascha Klein, dem Wirt aus der Würzburger Kultlocation Sternbäck, unterhalten. Er erzählte uns von den Vor- und Nachteilen des Steinkrugs und warum sich die neue Regelung mit dem „Messgerät“ zum Abmessen der Menge nicht durchsetzten wird.

Würzburg erleben (WE): Sie benutzen ja keine Steinkrüge mehr. Seit wann ist das schon so und was ist der Grund dafür?

Sascha Klein: „Ja das stimmt, zumindest im offiziellen Betrieb nicht mehr. Das ist bestimmt schon seit sieben, acht Jahren so. Auf Wunsch schenken wir das Bier natürlich auch im Steinkrug aus, aber in der Regel machen wir das ganz normal im Glas.

Genau weiß ich selbst nicht, was der Grund ist. Aber ich denke mal, dass die Steinkrüge auch recht teuer sind und sie somit eben einen größeren finanziellen Aufwand darstellen. Viele Krüge werden geklaut oder mitgenommen, viele gehen auch kaputt. Einige Gastronomiebetriebe haben in den letzten Jahren deshalb umgestellt und verwenden nun hauptsächlich Glas.“

WE: Was halten Sie persönlich von der neuen kuriosen Gesetzgebung?

Sascha Klein: „Das ist schon etwas komisch, Bier schäumt eben. Ich arbeite mit den Gläsern ganz gut, wie gesagt, Steinkrüge verwenden wir ja eigentlich nicht mehr im Sternbäck, aber ich verstehe schon, dass das generell schwierig ist mit dem Eichstrich. Das ist natürlich auch umständlich, weil man es richtig abschätzen muss und oft keine Zeit bleibt, um ganz genau nachzusehen. Wenn der Biergarten voll ist müssen die Biere eben raus.“

WE: Denken Sie, dass das „Messgerät“ zum Abmessen der Menge nun oft nachgefragt wird?

Sascha Klein: „Ich glaube nicht, dass sich das durchsetzt. Entweder man schenkt es im Steinkrug aus und der Gast vertraut einem, dass es passt, oder er soll es im Glas nehmen. Auch logistisch ist das natürlich ein Aufwand, wir haben draußen 150 Sitzplätze. Wenn da jeder Dritte nach dem Messgerät fragt, dann kommt man zu gar nichts mehr.“

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