Diese Dinge ändern sich im Juni
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Würzburg erleben
31. Mai 2017
Neuer Monat, neue Gesetze
Der Juni steht in den Startlöchern und mit dem neuen Monat gibt es auch wieder neue Regelungen, die sich u.a. in Würzburg bemerkbar machen – allen voran eine gute Nachricht: die Roaming-Gebühren werden abgeschafft. Wir verraten, was sich genau ändert und worauf künftig zu achten ist.
Transparenz bei Handy- und Internetverträgen
Die Handy- und Internetverträge werden ab Juni transparenter: Künftig müssen alle wichtigen Details in einem Informationsblatt gelistet und den Neukunden zur Verfügung gestellt werden, so die SVZ. Dies umfasst beispielsweise die Laufzeit des Vertrages, Tarifoptionen, die minimale und maximale Datenübertragungsrate, aber auch die anfallenden Kosten und Kündigungsfristen. Damit wird eine bessere Vergleichbarkeit von Verträgen ermöglicht. Hintergrund: Die Bundesnetzagentur hat die Transparenz-Ordnung für den Telekommunikationsbereich geändert. Die neue Verordnung tritt laut SVZ ab Juni in Kraft.
Verschärfte Pflicht der Elektro-Rücknahme
Verweigern Händler die Rücknahme von Elektroschrott, obwohl dieser unter die Rücknahme-Pflicht fällt (Kleingeräte), drohen ab Juni Sanktionen bis zu 100.000 Euro, so die Zeit. Dies umfasst sowohl Online-Händler ab einer Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern, als auch den stationären Einzelhandel. Zudem neu: Die Rücknahmepflicht umfasst laut SVZ nur noch fünf Geräte pro Geräteart und zurückgebenden Kunden.
Roaming-Gebühren werden abgeschafft
Ab Mitte Juni fallen keine zusätzlichen Kosten mehr für Telefongespräche, SMS-Versand und das Surfen innerhalb des europäischen Auslands an. Die Abschaffung der Aufschläge solle laut SVZ europaweit für alle bestehenden und neuen Handyverträge gelten.
Allerdings ermöglicht diese Änderung keine dauerhafte Nutzung eines ausländischen Mobilfunkvertrages. Wer in einem anderen EU-Land einen Vertrag abschließt, kann diesen laut SVZ nicht permanent zuhause nutzen. Die „Fair-Use-Grenze“ limitiert das Gratisangebot, insofern sich ein Nutzer im Zeitraum von vier Monaten mehr als zwei Monate im Ausland befindet. Dann kann eine Verwarnung folgen und ggf. drohen zusätzliche Kosten, so die SVZ.
Entgelttransparenzgesetz
Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Ab Juni geht aller Voraussicht nach das Entgelttransparenzgesetz an den Start, das die Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen reduzieren soll. Arbeitet man in einem Unternehmen, das mehr als 200 Mitarbeiter hat, solle laut SVZ künftig das Recht bestehen, seinen Lohn mit dem der Mitarbeiter/innen zu vergleichen. Voraussetzung: die Angestellten müssen ähnliche Arbeitsaufgaben haben.
Einheitlicher Mindestlohn in der Zeitarbeit
Von dieser Gesetzesänderung profitieren zwar nicht alle Arbeitnehmer, dafür aber alle in der Zeitarbeit angestellten Personen: Für sie steigt ab dem 1. Juni die Lohnuntergrenze auf 8,91 € (Osten), bzw. 9,23 € (Westen). Die Einführung dieser allgemeinverbindlichen Grenze soll als erster Schritt gegen Lohndumping verstanden werden und dazu beitragen, dass die Lohnuntergrenze von deutschen und ausländischen Firmen, die keiner Tarifbindung unterliegen, nicht unterlaufen werden, so die SVZ.
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