Gastbeitrag: Nach der Hochzeit fing die Hölle an
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10. Juli 2017

Häusliche Gewalt. Foto: Polizei-Beratung.de
Häusliche Gewalt und keiner hilft
Madeleine, eine junge Frau aus Schweinfurt, musste über mehrere Monate hinweg Gewalt und Demütigungen durch ihren Ehemann erleiden – von der Polizei erfuhr sie lange Zeit keine Hilfe. Nachdem jetzt ein Ermittlungsverfahren läuft möchte sie nicht mehr schweigen, sich wehren und auf das Thema öffentlich aufmerksam machen:
Demütigungen, Erniedrigungen und Gewalt
Am 26. Februar 16 habe ich geheiratet. Direkt nach der Hochzeit fing es an. Demütigungen, Erniedrigungen und Gewalt bestimmten meinen Alltag. Im August kam erstmals die Polizei hinzu. Meine damalige Nachbarin war die einzige, die reagiert hat. Ich hatte einen Lendenwirbelbruch, Schädelprellung und Gehirnerschütterung. Es gab für ihn jedoch keine Konsequenzen.
Mit Lendenwirbelbruch im Rollstuhl
September 2016 lag ich stationär im Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt mit Verdacht auf Hirnblutungen. Durch meinen Lendenwirbelbruch saß ich mehrere Monate im Rollstuhl. Die Schweinfurter Polizei sagte immer wieder nur zu mir, sie würden es nicht verstehen. Ich sollte mich doch „einfach“ trennen. Dass ich das mehrfach versuchte und daraufhin nur eingesperrt wurde, interessierte keinen.
„Er versuchte mich zu erwürgen“
Irgendwann im November schaffte ich es mich endgültig zu trennen. Mein Mann war zu diesem Zeitpunkt in psychiatrischer Behandlung in Werneck. Am 1. Dezember 2016 brach er in meine Wohnung ein und durchstöberte meinen Laptop sowie sämtliche Unterlagen meinerseits. Dann bewaffnete er sich mit zwei Küchenmessern und versteckte sich. Als ich in meine Wohnung zurückkam, überfiel er mich – und versuchte mich auf mein Sofa zu drücken, wo er versuchte, mich zu erwürgen.
Von der Polizei im Stich gelassen fühlen
Meine Nachbarin hatte – Gott sei Dank – die Polizei gerufen und kurze Zeit später stand Polizei, Krankenwagen und Notarzt vor der Tür. Doch eingesperrt wurde mein Mann nie. Er wurde nie in Untersuchungshaft genommen. Jederzeit hatte er somit die Möglichkeit, mich zu kontrollieren und zu erniedrigen. Bis heute ist nichts passiert. Nach dem letzen Überfall im Dezember ist zwar eine Gewaltschutzverfügung verordnet worden. Er hat sich aber nicht dran gehalten. Konsequenzen gab es nicht für ihn.
Information zum Thema:
Unter „häuslicher Gewalt“ wird im Allgemeinen die Gewaltanwendung in Ehe- und Partnerbeziehungen verstanden. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Gewalthandlungen von Männern gegenüber Frauen, die sich innerhalb des – oft auch räumlich aufzufassenden – engsten sozialen Beziehungskreises der Frau ereignen. Die Gewaltanwendung kann sich auch bei Partnerinnen oder Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ereignen.
Bei akuten Gewalthandlungen hat die Polizei folgende Möglichkeiten:
- Den Täter/die Täterin für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung zu verweisen. Ihn oder sie in Gewahrsam zu nehmen.
- Ein Kontakt- und Näherungsverbot sowie Schutzmaßnahmen für das Opfer anzuordnen.
- Durch Gewalt betroffene Kinder in die Obhut der Jugendbehörde zu überstellen.
Das kannst du selbst tun:
- Du kannst die Häusliche Gewalt bei jeder Polizeidienststelle anzeigen bzw. über Notruf 110 oder ein Notfall-Fax die Polizei zu Hilfe holen.
- Wenn du dich noch nicht entscheiden kannst, die Polizei zu rufen, wende dich an eine Person deines Vertrauens oder lasse dich beraten, aber handele!
- Notiere Einzelheiten zu den Vorfällen.
- Suche einen Arzt auf, nenne ihm den Ursprung der Verletzungen und lasse dir die Verletzungen attestieren und z. B. fotografieren.
- Setze dich ich einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung.
Hier erhälst du Rat und Hilfe:
- Notrufe für Frauen und Frauenhäuser
- Ehe- und Familienberatungsstellen
- Gleichstellungsstellen der Landratsämter und Kommunen
- Rechtsantragsstellen der Gerichte
- Rechtsberatungsstellen
- Pro Familia e. V.
- Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING e.V.
- Opferschutzbeauftragte der Polizei
Bundesweites Hilfetelefon
Ein zusätzliches Angebot für Frauen als Opfer von Gewalt ist das bundesweite Hilfetelefon. Es bietet Frauen unter der Rufnummer 08000 116 016 die Gelegenheit, sich an 365 Tagen, zu jeder Uhrzeit, anonym, kostenlos und sicher beraten zu lassen.
Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich. Anrufe werden streng vertraulich behandelt. Nach einer Erstberatung werden die von Gewalt betroffenen Frauen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort weitervermittelt.
Wie können sich Opfer weitergehend schützen?
Das Opfer kann sich an das Familiengericht wenden und eine Schutzanordnung beantragen. Die Geschädigte/der Geschädigte kann dort persönlich und/oder unter Hinzuziehung eines Anwalts vorstellig werden.
Der Familienrichter kann bestimmen, dass der Täter sich an Schutzanordnungen halten muss, zum Beispiel
- die gemeinsame Wohnung auch längerfristig oder dauerhaft zu verlassen,
- eine bestimmte Entfernung zum Opfer oder dessen Kindern einzuhalten oder
- jeglichen Kontakt zu meiden.
Der Verstoß gegen gerichtliche Schutzanordnungen ist eine Straftat gemäß § 4 Gewaltschutzgesetz und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Missachtet der Täter die Schutzanordnungen, sollte die Polizei informiert werden.
Die Polizei ist vom Gericht über die Schutzanordnung informiert und kann weitere notwendige Maßnahmen zum Schutz des Opfers treffen.
Möglichkeiten, das Umgangsrecht für die Kinder zu regeln
Besteht ein Umgangsrecht des Täters für ein gemeinsames Kind, kann die Schutzanordnung eingeschränkt werden.
Droht weitere Gewaltanwendung und damit eine Gefährdung des Kindeswohls, kann mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Anwalts veranlasst werden, dass das Umgangsrecht nur eingeschränkt wahrgenommen oder ausgesetzt wird. Mögliche Regelungen sind:
- die Übergabe in einem geschützten Raum,
- der begleitete oder betreute Umgang oder
- das Aussetzen des Umgangs
Hilfe und Unterstützung für Kinder
Kinder können sich bei Problemen zu Hause, in der Schule, mit Freunden oder wenn sie sich bedroht fühlen, Hilfe und Unterstützung holen:
Kinder- und Jugendtelefon 0800- 111 0333 Nummer gegen Kummer, anonym und kostenlos erreichbar von montags – samstags 14-20 Uhr Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 – 1110111 oder unter 0800 – 1 11 0222 Online- Beratung für Jugendliche unter http://www.youth-life-line.de/home.html städtischen Jugendamt.


