Neue Masche: Gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin

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Würzburg erleben

4. August 2017

Bei den aktuell bundesweit verschickten Schriftstücken handelt es sich um täuschend echt gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin. Foto: Polizei
Haftbefehl—EB

Bei den aktuell bundesweit verschickten Schriftstücken handelt es sich um täuschend echt gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin. Foto: Polizei

Neue Masche

WÜRZBURG. Mit einer neuen Masche versuchen seit mehreren Tagen unbekannte Täter offensichtlich an das Geld ihrer Opfer zu kommen.

6.200 Euro oder 620 Tage Knast

Mit gefälschten Haftbefehlen und der Aufforderung zur Zahlung von 6.200 Euro oder dem Haftantritt zu 620 Tagen Freiheitsstrafe sorgen diese Schreiben für Verunsicherung. Zu Vermögensschäden ist es bislang noch nicht gekommen.

Es ist für die Geschädigten wohl eine böse Überraschung, wenn sie im Briefkasten ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vorfinden.

Bei den aktuell bundesweit verschickten Schriftstücken handelt es sich um täuschend echt gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin.

Bei den aktuell bundesweit verschickten Schriftstücken handelt es sich um täuschend echt gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin. Foto: Polizei

Bei den aktuell bundesweit verschickten Schriftstücken handelt es sich um täuschend echt gefälschte Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Berlin. Foto: Polizei

Genauen Hintergründe unklar

Die persönlich Angeschriebenen werden aufgefordert 6.200 Euro zu bezahlen oder eine Freiheitsstrafe von 620 Tagen anzutreten.

Die genauen Hintergründe, insbesondere welche Ziele die Täter mit diesen Briefen verfolgen, sind momentan Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen, die unter anderem auch die Würzburger Polizei führt.

Keine Überweisungsdaten

Entgegen der Erwartung finden sich in den Schriftstücken keine Überweisungsdaten und die angegebene Telefonnummer führt zu einem Faxgerät oder ähnlichem.

Obwohl es noch keinen Vermögensschaden gab, warnt die Unterfränkische Polizei vor diesen Schriftstücken.

Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer um eine kostenpflichtige Nummer handelt oder die Daten der Angeschriebenen für nachfolgende Straftaten ausgespäht werden sollen.

Ratschlag der Polizei

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, rät die Polizei Unterfranken:

  • Seien Sie misstrauisch und überprüfen sie zuerst die Telefonnummer. In den bislang bekannt gewordenen Fällen handelte es sich nicht um die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Berlin
  • Prüfen Sie das Schreiben auf Fehler in der Rechtschreibung oder Grammatik sowie auf unvollständige Sätze. Amtliche Schreiben weisen meist keine derartigen Fehler auf
  • Rufen Sie nicht die in dem Schreiben angegebene Telefonnummer zurück, sondern recherchieren Sie über das Internet oder die Auskunft die Telefonnummer der anschreibenden Behörde.
  • Nehmen Sie Kontakt zu ihrer zuständigen Polizeidienststelle auf und zeigen den Vorfall an.

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken.

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