Baden oder Wassersport: Darauf sollte man im Main achten

Anzeige

Würzburg erleben

14. August 2017

Würzburg am Main. Foto: Pascal Höfig
Symbol_Wuerzburg_Festung_Dom03

Würzburg am Main. Foto: Pascal Höfig

Sommertage nochmal ausnutzen

Der Sommer hat nochmal Fahrt aufgenommen und die letzten heißen Tage möchte man natürlich im Freien, idealerweise im kühlen Nass, verbringen. Daher suchen alle Badefreunde noch einmal Abkühlung in Schwimmbädern, am See oder im Main in Würzburg, bzw. genießen den Sommer im Grillboot, beim Stand Up Paddling oder sonst einer Wassersportart. Im Main baden, sporteln oder auch einfach nur chillen ist allerdings nicht zu unterschätzen. In Flüssen können unerwartete Gefahren auftauchen. Wir haben beim Wasser- und Schifffahrtsamt nachgefragt, auf was beim Spaß im Main zu achten ist:

Wie sieht das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Inbetriebnahme der Grillboote auf dem Main?

Seitens des zuständigen Verkehrsministeriums wurde bereits vor einigen Jahren entschieden, dass es sich dabei um Kleinfahrzeuge (Sportboote) handelt.

Sind Gefahren (v.a. das in Kontakt kommen mit Schiffen) auszuschließen?

Wie im Straßenverkehr auch, haben sich alle Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorschriften zu halten. Dies ist im Bereich der Bundeswasserstraße insbesondere die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO). Aber auch bei der Nutzung der Bundeswasserstraße werden nicht immer alle Regeln beachtet bzw. manche Situationen falsch eingeschätzt und die Verkehrsteilnehmer bringen sich dadurch selber in Gefahr, wie zuletzt ein Schwimmer ein Fahrgastkabinenschiff zum aufstoppen und ausweichen gezwungen hat.

Wie sieht es mit der Trendsportart Stand Up Paddling aus?

Auch das Stand-Up Paddling bedarf aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keiner besonderen Zulassung und darf im Rahmen der geltenden Vorschriften betrieben werden. Die Stand-Up Paddler sind allerdings aufgrund Ihrer Größe in manchen Situationen noch schwieriger als die Grillboote für die Schiffsführer zu erkennen.

Baden im Main – erlaubt oder verboten?

Baden und Schwimmen im Main ist grundsätzlich erlaubt. Außer dort, wo es die Badeverordnung auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetz verbietet. So dürfen Schwimmer, auf der ganzen Breite des Mains, insbesondere von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb von Brücken, Wehr-  und Schleusenanlagen, einschließlich der Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen und Hafeneinfahrten nicht ins Wasser gehen.

Was ist beim Baden im Main zu beachten?

Der Main ist eine Bundeswasserstrasse, die man auch als Autobahn für die Berufsschifffahrt bezeichnen kann. Badenden sollte deshalb auch beim Schwimmen an den Stellen an denen es erlaubt ist klar sein, dass es sich dabei um eine potenziell gefährliche Tätigkeit handelt. Die Verordnung schreibt Schwimmern u. a. vor, Abstand zu vorbeifahrenden Schiffen zu halten und ihren Kurs nicht zu kreuzen.

Was sind besondere Gefahren?

Plötzlich auftretender Sog- und Wellenschlag von Schiffen wird oft unterschätzt, weil sich das Fahrzeug aus Sicht der Schwimmer noch oder schon wieder „weit weg“ befindet. Aber Unterströmungen durch vorbeifahrende Schiffe oder wasserbauliche Bauwerke können auch für geübte Schwimmer zum Problem werden. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist der „Tote Winkel“ vor den Schiffen. Dieser kann bis zu 350 m betragen. Für eine „Vollbremsung“ braucht ein Schiff jedoch bis zu 500 m.

Nicht alleine schwimmen

Das Schwimmen und Boot fahren in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben, so das Wasser- und Schifffahrtsamt. Besonders Eltern werden eindringlich gebeten, ihre Kinder zu schützen, indem sie diese regelmäßig auf die Gefahren und Verbote hinweisen. Weiterhin sollte man laut Wasser- und Schifffahrtsamt nicht alleine im Main schwimmen. Ungeübte Schwimmer sollten sich nur im Uferbereich aufhalten.

Banner2
Topmobile2