Sechs tote Teenager: Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe
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Würzburg erleben
26. Oktober 2017

Zahlreiche Medienvertreter sind heute morgen am Landgericht Würzburg, um über den Prozess zu berichten. Foto: Pascal Höfig
WÜRZBURG. Am dritten Verhandlungstag im Prozess um den tragischen Tod von sechs Teenagern in einer Gartenlaube bei Arnstein, könnte das Gericht heute zu einem Urteil kommen. Die Staatsanwaltschaft hat am Morgen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.
Nachtrag 14:45: Urteil lautet 18 Monate auf Bewährung für den Familienvater. Nähere Informationen folgen
Nachtrag 12:00: Die Verteidigung des 52-Jährigen plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Auch die Anwälte der Nebenkläger, ein Elternpaar eines der verstorben Jugendlichen und ein weiterer Vater, haben ihre Plädoyers gehalten.
Während sich das Elternpaar bei der Forderung der Staatsanwaltschaft anschloss und damit zwei Jahren auf Bewährung forderte, beantragt der Anwalt des Vaters , dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Der 52-Jährige Angeklagte hatte in seinem Gartenhaus für die Party seiner Tochter einen benzinbetriebenen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume geeignet war. Sechs Jugendliche, darunter zwei Kinder des Angeklagten, starben durch Kohlenmonoxid-Vergiftung.

Ein Bestatter fährt auf das Privatgrundstück in Arnstein – Foto: Pascal Höfig
Urteil heute möglich
Im Prozess um den Tod von sechs Jugendlichen in einem Gartenhaus in Arnstein (Lkr. Main-Spessart), könnte es heute zu einem Urteil kommen. Angeklagt ist der 52 Jahre alter Vater zweier Todesopfer wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen. Ein Elternpaar und ein weiterer Vater treten außerdem als Nebenkläger auf.
Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor.
Nachdem sich der Angeklagte zum Prozessauftakt umfassend geäußert hatte, rechtsmedizinische und technische Sachverständige ausgesagt haben sowie die Eltern der ums Leben gekommenen jungen Erwachsenen befragt worden sind, hat die Staatsanwaltschaft heute Morgen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.
Nachtrag: Die Verteidigung des 52-Jährigen plädierte unterdessen auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

