Arnstein-Prozess: Familienvater zu Bewährungsstrafe verurteilt
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27. Oktober 2017

Das Justizzentrum in der Ottostraße Würzburg – Symbolfoto: Pascal Höfig
WÜRZBURG. Nach dem tragischen Tod von sechs Jugendlichen in einem Gartenhaus in Arnstein, ist der Angeklagte am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Fahrlässige Tötung in vier Fällen
Nach drei Verhandlungstagen kam das Landgericht Würzburg im Prozess um den Tod von sechs Teenagern heute zu einem Urteil. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 52-jährige Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung.
Bei der Urteilsbegründung stellte das Gericht die grobe Fahrlässigkeit fest, blieb aber mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am Vormittag eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert. Ausgenommen wurde bei dem Schuldspruch der Tod seiner zwei eigenen Kinder.
Da neben den eigenen Kindern des Familienvaters vier weitere Menschen ums Leben kamen, ist für das Gericht eine Straffreiheit nicht in Frage gekommen.

Sechs junge Erwachsene wurden leblos in einer Gartenhütte bei Arnstein aufgegfunden. Foto: Pascal Höfig
Warnhinweise ignoriert
Der Angeklagte hatte im Technikraum seines Gartenhäuschens einen nicht für Innenräume geeigneten Stromgenerator aufgestellt, um für die Geburtstagsparty seiner Tochter die Energieversorgung der Musikanlage und dem Herd sicherzustellen.
Mit einer laienhaft montierten Rohr-Konstruktion am Gerät sollten die Abgase nach draußen geleitet werden. Jegliche Warnhinweise auf dem Generator sowie die Bedienungsanleitung hatte er ignoriert.
Im Laufe des Abends des 28. Januar lösten sich diese Rohre, fielen zu Boden und setzten so das Kohlenmonoxid frei. Die Teenager im Alter von 18 und 19 Jahren starben durch das geruchlose Gas innerhalb weniger Minuten. Unter den sechs Jugendlichen waren zwei seiner eigenen Kinder.

