Das ändert sich ab dem 1. November

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30. Oktober 2017

Gute Nachrichten für Arbeitnehmer in der Pflegebranche! Auch die Angestellten in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau können sich über die neuen Gesetze freuen. Ebenso dürften ab November viele Schweinfurter Eltern auf atmen.

Pflegebranche: Hoffnung auf mehr Geld

Die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche tritt zum 1. November 2017 in Kraft und gilt bis April 2020. Erlassen wird sie von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles. Arbeitnehmer im Pflegebereich dürfen also auf mehr Geld hoffen.

Mit der Verordnung gelten folgende Mindestlöhne für alle Pflegebetriebe und deren Arbeitnehmer – ambulant wie stationär:

  • 01.11.17 bis 31.12.17: 10,20 € (Westen) – 09,50 € (Osten) – 10,20 € (Berlin)
  • 01.01.18 bis 31.12.18: 10,55 € (Westen) – 10,05 € (Osten) – 10,55 € (Berlin)
  • 01.01.19 bis 31.12.19: 11,05 € (Westen) – 10,55 € (Osten) – 11,05 € (Berlin)
  • 01.01.20 bis 30.04.20: 11,35 € (Westen) – 10,85 € (Osten) – 11,35 € (Berlin)

In Privathaushalten gelten diese Mindestlöhne nicht. Dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Geldscheine und Münzen. Symbolfoto: Pascal Höfig

Geldscheine und Münzen. Symbolfoto: Pascal Höfig

 

Bundeseinheitlicher Mindestlohn

Ab November 2017 beträgt der Mindestlohn in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau bundeseinheitlich 9,10 Euro/Stunde (brutto), wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte.

Konservierungsmittel in Spielzeug

Für drei Konservierungsmittel und ein Lösemittel in Spielzeug zeigt die EU-Kommission im Laufe des Jahres 2017 erstmals Grenzen auf. Ab dem 24. November 2017 wird zudem gelten: 0,75 mg/kg für CMI, 0,25 mg/kg für MI und 1 mg/kg für das 3:1-Gemisch aus CMI und MI.

Modelauto. Symbolfoto: Pascal Höfig

Modelauto. Symbolfoto: Pascal Höfig

Die Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) sind Chemikalien auf Wasserbasis und finden sich etwa in Hobby-, Finger- und Fenster-/Glasfarben sowie in Klebstoffen und Seifenblasen. Beide Substanzen können Kontaktallergien auslösen.

Die in Brüssel beschlossenen Werte entsprechen laut dem hiesigen Bundesinstitut für Risikobewertung der Grenze, bis zu der die Überwachungseinrichtungen diese Mittel noch nachweisen können.

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