Sicherheit an Silvester – Was ist erlaubt?

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21. Dezember 2017

Silvester in Schweinfurt. Foto: Pascal Höfig
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Silvester in Schweinfurt. Foto: Pascal Höfig

In Schweinfurt gibt es in dem Sinne keine offizielle Silvesterparty, dennoch sind viele Schweinfurter in der Nacht in der Innenstadt unterwegs. Gerade nach dem Geschehnissen in Köln in der vergangenen Silvesternacht oder dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, haben viele Menschen ein mulmiges Gefühl. Ein Sicherheitskonzept kann hier beruhigen und Ängste nehmen. Wir haben deshalb bei der Stadt nachgefragt, welche Maßnahmen geplant sind und haben uns gleichzeitig nach Verboten erkundigt.

Verstärkter Polizeieinsatz

Auf unsere Anfrage erklärt die Pressestelle der Stadt Schweinfurt: „Nach Rücksprache mit der Polizei sind die Polizeikräfte aufgrund der allgemeinen Terrorlage wie bereits im letzten Jahr mit erhöhter Anzahl in Einsatz“. Darüber hinaus seien keine besonderen Maßnahmen geplant.

Was ist erlaubt?

Generell dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden. Nachdem Silvester und damit einer der Tage auf einen Sonntag fällt, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Allerdings darf nicht sofort geböllert werden: „Abgebrannt werden dürfen diese sog. Silvesterkracher lediglich am 31. Dezember und 1. Januar und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, so die Stadt Schweinfurt.

Zudem ist das Abbrennen laut §§ 22 und 23 der 1. SprengV in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Alkohol und Feuerwerk in der Innenstadt

Und wie schaut es mit Alkohol und Glasflaschen in der Innenstadt aus – ist das erlaubt? Ja. Auch für die Silvesternacht gibt es derzeit keine speziellen Verbote in Schweinfurt. „Ein Verbot von Glasflaschen oder ein Verbot in der Innenstadt Feuerwerkskörper abzubrennen ist aktuell nicht angedacht“, so die Pressestelle der Stadt Schweinfurt.

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