Zwei Angriffe auf Bundespolizisten: Drei Beamte verletzt
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Würzburg erleben
24. Januar 2018

Ein Beamter der Bundespolizei Würzburg am Bahnhof. Symbolfoto: Pascal Höfig
WÜRZBURG/RETZBACH. Gleich zwei Mal sind gestern (23. Januar) Beamte der Bundespolizei Opfer von gewalttätigen Angriffen geworden: In Retzbach attackierten zwei junge Männer einen Bundespolizisten, der sich auf dem Weg zum Dienst befand. Nur wenige Stunden später wehrte sich ein 32-Jähriger massiv gegen eine Personenkontrolle im Würzburger Hauptbahnhof und verletzte dabei zwei Zivilfahnder. Alle drei Bundespolizisten waren danach dienstunfähig.
Auf Fehlverhalten angesprochen
Am Dienstagmorgen gegen 05:30 Uhr hielt sich ein uniformierter Bundespolizist am Bahnhof Retzbach-Zellingen auf, um mit der Bahn zu seinem Dienst nach Nürnberg zu fahren. Auf den Zug wartend sah er, wie zwei 18-jährigen Männer die Gleise verbotener Weise überschritten und sprach diese daraufhin auf ihr Fehlverhalten an.
Kollege der Landespolizei zufällig vor Ort
Statt Einsicht zu zeigen, beleidigten und bedrohten ihn die beiden im Landkreis Main-Spessart lebenden Deutschen und gingen den Ordnungshüter anschließend gewalttätig an. Dieser konnte die ersten Attacken mittels Pfefferspray abwehren und hatte anschließend das Glück, dass ein Beamter der Bayerischen Polizei zufällig am Bahnhof eintraf und seinem Kollegen zur Hilfe kam.
Gemeinsam festgenommen
Gemeinsam konnten die Angreifer überwältigt und festgenommen werden. Dabei verletzte sich jedoch der Bundespolizist im Gesicht und musste später in einem Krankenhaus behandelt werden.
Beide Männer waren bei der Tat erheblich alkoholisiert. Sie werden sich nun unter anderem wegen Körperverletzung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Äußerst aggressiv
Wenige Stunden später, gegen 11:15 Uhr, wurden zwei Zivilfahnder der Bundespolizei im Würzburger Hauptbahnhof auf einen 32-Jährigen aufmerksam, der längere Zeit scheinbar ziellos durch den Bahnhof streifte und andere Reisende beobachtete. Der Aufforderung der Beamten sich auszuweisen folgte der sudanesische Staatsangehörige nicht, sondern versuchte wegzulaufen. Als sich die Bundespolizisten dem Mann in den Weg stellten, reagierte er sogleich äußerst aggressiv und schlug und trat nach den Ordnungshütern.
Einsatz von Pfefferspray
Auch der Einsatz von Pfefferspray vermochte den Mann vorerst nicht zu stoppen, sodass er von den Zivilfahndern zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Dabei leistete der 32-Jährige weiterhin erheblichen Widerstand, wodurch beide Zivilfahnder Prellungen und Hautabschürfungen erlitten und sich wenig später in ärztliche Behandlung begeben mussten.
In der Dienststelle konnte die Identität des Festgenommenen zweifelsfrei festgestellt werden. Gegen ihn läuft ein nun Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er die Dienststelle – nach Einschätzung der zuständigen Justizbehörden – mangels Haftgrund wieder verlassen.
Anmerkung der Redaktion:
Was sind eigentlich Haftgründe?
Ein Beschuldigter kann in Haft genommen werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein sogenannter „Haftgrund“ besteht. Die Haftgründe sind im Strafverfahrensrecht (§§ 112 ff. StPO) genau bestimmt.
Gesetzliche Haftgründe sind:
- Flucht auch Fluchtgefahr (soll verhindern, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht)
- Verdunkelungsgefahr (soll vor Verschlechterung der Beweislage schützen.)
- Wiederholungsgefahr (der weiterer Straftaten verhindern)
- Dringender Tatverdacht eines Kapitaldelikts gem. § 112 Abs. 3 StPO
Fluchtgefahr besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte die Annahme nahelegen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen werde. Hier spielen Gesichtspunkte wie fehlende örtliche und soziale Bindungen, aber auch die Höhe der zu erwartenden Strafe eine wichtige Rolle.
Eine Haft ist ausgeschlossen wenn die Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Sanktion außer Verhältnis steht (§ 112 Abs. 1 StPO).

