Feuer in Zuckerfabrik: Brandstifter verurteilt

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15. Februar 2018

Rund 400 Einsatzkräfte bekämpften die Flammen in Ochsenfurt. Foto: Pascal Höfig
Brand_Ochsenfurt

Rund 400 Einsatzkräfte bekämpften die Flammen in Ochsenfurt. Foto: Pascal Höfig

Nach dem verheerenden Großbrand bei der Firma Südzucker in Ochsenfurt im letzten Jahr wurden nun zwei Männer in Würzburg wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Bei dem vorsätzlich gelegten Brand entstand ein Schaden von 9,95 Millionen Euro.

Im Juni 2017 kam es in der Ochsenfurter Zuckerfabrik in der Marktbreiter Straße zu einem Großbrand, bei dem eine Lärmschutzwand aus Strohballen in Flammen stand und Teile der Produktionsanlagen beschädigt wurden. Über 400 Einsatzkräfte bekämpften stundenlang die Flammen.

Nachdem sich schnell herausstellte, dass der Brand vorsätzlich gelegt wurde, verdichteten sich die Hinweise auf einen 30-Jährigen und einen 35-Jährigen aus dem Raum Ochsenfurt. Im August wurden beide nach Wohnungsdurchsuchungen schließlich auch festgenommen. Bereits in der Vernehmung legte einer der beiden Männer ein umfassendes Geständnis ab. Am Mittwoch mussten sich beide nun vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten.

Das Justizzentrum in der Ottostraße Würzburg – Symbolfoto: Pascal Höfig

Das Justizzentrum in der Ottostraße Würzburg – Symbolfoto: Pascal Höfig

Wegen Lärm und Gestank

Weil sie sich durch Lärm und Geruch der Zuckerfabrik gestört fühlten, beschlossen beide in alkoholisiertem Zustand am 17.06.2017 den Brand zu legen. Der 35-Jährige kletterte dafür über den 1,90 Meter hohen Zaun und zündete mit einem Feuerzeug den aus Strohballen bestehenden Lärmschutzwall an. Der Zuckerfabrik entstand hierdurch ein Schaden von 9,95 Mio. Euro.

Das Schöffengericht verurteilte die Männer zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe und zu drei Jahren Freiheitsstrafe und ordnete eine Therapie in einer Entziehungsanstalt an.

Den Millionenschaden werden sie vermutlich nie begleichen können, müssen aber jegliches Einkommen, das über der Pfändungsfreigrenze liegt (aktuell netto 1.140,00 Euro/Alleinstehend), an ihre Gläubiger abtreten.

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