Mutmaßliches IS-Mitglied: Student aus Würzburg vor Gericht
Anzeige
Würzburg erleben
19. Februar 2018

Symbolbild Universität Würzburg. Foto: Pascal Höfig
Am Donnerstag beginnt vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen einen 30-Jährigen Medizinstudenten aus Würzburg. Abdulhadi B. soll seit dem Jahr 2014 versucht haben, mehrere andere Personen dazu zu bewegen, Anschläge für den IS zu begehen sowie an der Planung an einem Bombenanschlag auf eine Synagoge in Berlin beteiligt gewesen zu sein. Das Gericht hat 14 Verhandlungstermine bestimmt.
„Schläfer“ in Würzburg?
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München hatte Anklage gegen den damals 29-jährigen syrischen Staatsbürger zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben. Vorgeworfen wird Abdulhadi B. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied. Symbolfoto: Pascal Höfig
Seit September 2016 in Untersuchungshaft
Dem Studenten der Medizin, der an der Universität Würzburg immatrikuliert ist und sich seit Ende September 2016 in Untersuchungshaft befindet, wird die mitgliedschaftliche Beteiligung bei der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ vorgeworfen. Abdulhadi B. soll, so die Anklage, seit dem Jahr 2014 versucht haben, mehrere andere Personen dazu zu bewegen, Anschläge für den IS zu begehen. Daneben liegt ihm zur Last, an den Planungen für einen Bombenanschlag auf eine Synagoge in Berlin beteiligt gewesen zu sein.
Des weiteren soll er dem damals 7-jährigen Sohn seiner früheren Lebensgefährtin Propaganda-Videos des IS gezeigt und ihn körperlich misshandelt haben, um ihn als Kindersoldaten zu trainieren.
Ex-Partnerin verprügelt und bedroht
Den Justizbehörden war der syrische Medizinstudent in Würzburg bereits 2016 aufgefallen. Weil sich seine damalige Partnerin trennen wollte, hatte er sie in ihrer Wohnung überfallen, geschlagen, getreten und mit einem Messer mit dem Tod bedroht. Dafür wurde er zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)
Die Zentralstelle wurde zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen gebildet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst u.a. folgende Aufgaben:
- Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden
- Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung)
- Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt
Die ZET besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter sowie vier Oberstaatanwälten. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern.

