37-Jähriger stellt seiner Noch-Frau nach und dreht bei der Festnahme durch

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27. Februar 2018

Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig
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Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung in zwei Fällen und Nachstellung ermittelt die Schweinfurter Polizei seit dem gestrigen Montagnachmittag gegen einen 37-jährigen Landkreisbewohner.

Zwei Beamte verletzt

Im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme wegen Nachstellung gegenüber seiner Ehefrau leistete der Beschuldige bei der Festnahme in Oberwerrn (Lkr. Schweinfurt) erheblichsten Widerstand und verletzte dabei zwei Polizeibeamte. Einer davon musste im Anschluss seinen Dienst abbrechen und sich in einem Krankenhaus behandeln lassen.

Wegen erheblicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde der Beschuldigte in das Bezirkskrankenhaus eingewiesen.

Kontaktverbot ausgesprochen

Am Montagnachmittag teilte die Noch-Frau des späteren Beschuldigten mit, dass er ihr trotz eines Kontaktverbots schon wieder nachstellt und an ihrer Wohnung aufgetaucht ist. Daraufhin begab sich eine Streifenwagenbesatzung an die Meldeadresse des 37-Jährigen, wo er auch kurz darauf angetroffen werden konnte.

In diesem Gespräch wurde ein erneutes Kontaktverbot ausgesprochen und eine eindringliche Belehrung hinsichtlich der möglichen Konsequenzen bei einer Nichtbeachtung aufgezeigt.

Dies zeigte jedoch wenig Wirkung, denn schon eine geraume Zeit später tauchte der Beschuldigte beim Pfarrheim auf, wo die Anwesenheit seiner Kinder und auch seiner Noch- Ehefrau zu erwarten gewesen sind. In der Folge kam es dann tatsächlich zum Zusammentreffen mit seiner Ehefrau.

Massiven Widerstand geleistet

Beim Eintreffen der ersten Streife und der Erklärung der Gewahrsamnahme sperrte sich der Beschuldigte im Anschluss gegen jegliche Maßnahmen der Ordnungshüter und leistete dabei auch erheblichsten Widerstand. Dabei wurden auch Stühle umgeworfen und Mobiliar verschoben.

Nach dem Eintreffen weiterer Unterstützungskräfte konnte der sich mit allen Mitteln zur Wehr setzende Beschuldigte schließlich fixiert, zu Boden gebracht und die Handschellen angelegt werden.

Nach einem Sachvortrag an die Staatsanwaltschaft ordnete ein Amtsrichter eine Blutentnahme beim Beschuldigten an. Diese ist von einem Arzt vorgenommen worden.

In Bezirkskrankenhaus eingewiesen

Aufgrund seines Verhaltens während der Amtshandlung ist der Verdacht einer psychischen Erkrankung nicht gänzlich auszuschließen gewesen. Deshalb erfolgte die Einweisung des Beschuldigten in die Spezialklinik.

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