Fahrer unter Alkoholeinfluss: G-Klasse durchbricht Schranke am Justizzentrum

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16. März 2018

Der Mercedes kam an einem Betonpfosten zum stehen. Foto: Robert Mayer
Unfall_Ottostrasse

Der Mercedes kam an einem Betonpfosten zum stehen. Foto: Robert Mayer

Am Donnerstagabend kam es in der Ottostraße zu einem Verkehrsunfall. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 69-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Aus diesem Grund musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.

Gegen 18:45 Uhr befuhr der 69-jährige Fahrer einer Mercedes G-Klasse die Ottostraße stadtauswärts. An der Kreuzung Sanderring wollte er einen Pkw überholen, der als Rechtsabbieger warten musste, um Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Als der Unfallverursacher hierzu nach links ausscherte, bemerkte er jedoch einen 1er BMW, der ihm entgegenkam und sich nach links eingeordnet hatte, um in den Sanderring Richtung Löwenbrücke abzubiegen.

Lenkrad verrissen

Der Mercedes Fahrer riss daraufhin aus bislang unbekannter Ursache sein Lenkrad nach links und fuhr über die Gegenfahrbahn. Er touchierte zuerst den wartenden 1er BMW und fuhr anschließend in die Einfahrt zum Justizzentrum. Dort stieß er mit der Schranke zum Parkplatz zusammen und kam schließlich an einer Beton Absperrung zum Stehen.

Dabei wurde der Airbag des Fahrzeugs ausgelöst. An beiden Pkw entstanden hohe Sachschäden, weiterhin wurde die Schranke am Parkplatz verbogen. Der insgesamt entstandene Schaden wird auf 7.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde hierbei niemand.

Führerschein beschlagnahmt

Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 69-Jährige offenbar vor Fahrtantritt Alkohol getrunken hatte, was sich unter Umständen auf sein Fahrverhalten ausgewirkt haben könnte. Der Mann war nicht in der Lage einen Atemalkoholtest durchzuführen. Aus diesem Grund musste er die Beamten ins Krankenhaus begleiten, wo eine Blutentnahme bei ihm durchgeführt wurde.

Aufgrund des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr in Verbindung mit dem Verkehrsunfall erwartet den Pkw Fahrer nun ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

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