Katastrophenschutz: Vier neue Notfallkrankenwagen für Unterfranken

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Würzburg erleben

19. März 2018

Einer von vier neuen bayerischen Notfallkrankenwagen. Foto: BRK-KV MSP
Katastrophenschutz_Notfallkrankenwagen

Einer von vier neuen bayerischen Notfallkrankenwagen. Foto: BRK-KV MSP

Zusätzlich zu der schon vorhandenen Katastrophenschutz-Ausstattung, stellt der Freistaat Bayern im Regierungsbezirk Unterfranken vier weitere Krankenwagen des TYP B zur Verfügung.

Finanziert werden sie aus dem 10-jährigen bayerischen Investitionsprogramm Katastrophenschutz. Stationiert werden diese Krankentransportwagen beim Bayerischen Roten Kreuz in den Landkreisen Main-Spessart, Miltenberg (2 Fahrzeuge) und Würzburg.

Hochmoderne Krankenwagen

Die Besonderheit dieses Notfall-Krankentransportwagen (KTW) Typ B ist die Ausstattung mit zwei Patiententragen. Dies erlaubt den Transport und die Erstversorgung von zwei Verletzten oder Erkrankten. Bei Einsätzen mit einer Vielzahl von Verletzten ist diese Transportkapazität zur schnellen Verlegung von Patienten in Kliniken dringend notwendig. Die Fahrzeuge entsprechen in jeglicher Hinsicht den Anforderungen an einen hochmodernen Krankenwagen.

So umfasst die umfangreiche Ausrüstung unter anderem eine spezielle Bordausstattung für den Katastrophenschutz, sowie zahlreiche technische Einrichtungen, die eine optimale Versorgung von Kranken und Verletzten ermöglichen. Der Wert der Fahrzeuge beträgt je Fahrzeug ca. 86.000 Euro.

Um hohes Schutzniveau sicherzustellen

Diese bayerischen Katastrophenschutz-Mannschaftstransportwagen für Schnelleinsatzgruppen-Behandlung (SEG) entsprechen vom Aufbau und der Beladung her den Zivilschutz-Fahrzeugen des Bundes. Der Freistaat Bayern beschafft diese Fahrzeuge zusätzlich zu denen des Bundes, um eine flächendeckende Stationierung dieser Krankentransportwagen und damit ein bayernweit einheitlich hohes Schutzniveau im größten Bundesland sicherzustellen.

Die Regierung von Unterfranken ist für den Freistaat Bayern die verwaltende Stelle für diese Fahrzeuge, die mit den übernehmenden Hilfsorganisationen eine Überlassungsvereinbarung abschließt und danach Ansprechpartner für die KTW bei den BRK-Kreisverbänden ist.

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