Ab sofort Fahrrad-Schutzstreifen in der Ignaz-Schön-Straße
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Katharina Kraus
22. März 2018

Neuer Fahrradschutzstreifen in der Ignaz-Schön-Straße. Foto: Dirk Flieger
Rechtzeitig zum Beginn der Haupt-Fahrradsaison hat die Ignaz-Schön-Straße stadtauswärts einen sogenannten Fahrradschutzstreifen bekommen. Im November letzten Jahres hat der Bau- und Umweltausschuss diese Maßnahme beschlossen, die den Straßenabschnitt zwischen der Moritz-Fischer-Straße und der Jehlestraße betrifft. Die alten Markierungen, die momentan noch zu sehen sind, werden separat entfernt, so heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Parken auf dem Gehweg
Der Fahrradschutzstreifen führt die Radfahrer ab der Ludwig-Erhard-Schule künftig nicht mehr hinter der Parkreihe weiter, sondern davor. Dazu wurden die parkenden Fahrzeuge in den Gehweg hineingerückt. Für die in diesem Bereich häufig in dichten Gruppen laufenden Fußgänger und radelnden Kinder, die bis acht Jahre noch den Gehweg nutzen müssen und bis zehn Jahre nutzen dürfen, wurde ausreichend Platz gelassen.
Im Zusammenhang mit dem neuen Fahrradschutzstreifen möchte die Verkehrsplanung der Stadt auch nochmal auf die 30er Zone in diesem Bereich hinweisen. Seit letztem Jahr gilt an Werktagen Tempo 30 vor Schulen.

Fahrradschutzstreifen in der Stresemannstraße. Foto: Dirk Flieger
Auch in der Stresemannstraße wurde vor einiger Zeit der Radweg auf die Straße verlegt, die Fahrbahn somit von zwei auf eine Spur reduziert.
Was ist ein Schutzstreifen?
Grundsätzlich werden Schutzstreifen durch eine gestrichelte Linie und mit Fahrrad-Symbolen neben der Fahrbahn markiert. Sie signalisieren den übrigen Verkehrsteilnehmern deutlich, dass hier Radfahrer unterwegs sind und zum Straßenverkehr gehören.
Schutzstreifen gelten im Vergleich zu anderen Führungsformen als sichere Verkehrsführung und fanden bundesweit in den letzten Jahren starke Verbreitung. In Schweinfurt erfolgt der schrittweise Ausbau als eine von mehreren Maßnahmen, um die vom Stadtrat 2013 beschlossene Erhöhung des Radverkehrs in der Stadt Schweinfurt zu erreichen.

Fahrradschutzstreifen in der Stresemannstraße. Foto: Dirk Flieger
An Einmündungen und Grundstückszufahrten treten auf Schutzstreifen weniger Konflikte mit abbiegenden oder einfahrenden Fahrzeugen auf. Dies ist bei konventionellen Radwegen eine Hauptgefahrenquelle. Beim Entgegenkommen größerer Fahrzeuge dürfen Fahrradschutzstreifen ausnahmsweise überfahren werden, wobei der Radverkehr dabei selbstverständlich nicht behindert oder gefährdet werden darf. Wer Radfahrer mit seinem Auto überholt, muss einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten.
Ein Sicherheitsabstand ist auch zu den parkenden Fahrzeugen nötig, weshalb der Schutzstreifen einen eigenen Trennstreifen auf der Innenseite hat.
Der Artikel beruht auf Informationen der Stadt Schweinfurt.

