Gebührenerhöhung für Außengastronomie?

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Katharina Kraus

11. April 2018

Biertrinken im Biergarten. Symbolfoto: Pascal Höfig
Biergarten05

Biertrinken im Biergarten. Symbolfoto: Pascal Höfig

Kommt auch auf die Schweinfurter Wirte eine Gebührenerhöhung für ihre Außengastronomie zu? Mit dem Frühling und dem schönen Wetter startet natürlich auch die Freiluftsaison für die Gastronomie. Jeder möchte ein Plätzchen an der Sonne ergattern und seinen Kaffee, das Eis oder ein Bier unter freiem Himmel genießen. Auch in Schweinfurt stehen jetzt schon Tische und Stühle im Freien und warten auf Gäste.

Doch genau für diese Freischankflächen, wohl gemerkt auf öffentlichem Grund, wurden jetzt in unserer Nachbarstadt Würzburg eine heftige Gebührenerhöhungen fällig – die Gebühren stiegen von vier auf acht Euro pro Quadratmeter im Monat. Wie sieht es damit in Schweinfurt aus, wird es auch hier teurer für die Gastronomen?

2 Euro pro Quadratmeter

Auf Anfrage bei der Stadt Schweinfurt wurde uns mitgeteilt, dass der Gebührenrahmen des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses derzeit eine Gebühr von 1 bis 10 € für Sitz- und Stehgarnituren vorsieht, die im Rahmen der Nutzung öffentlichen Grundes als Sondernutzung erhoben werden. Regelmäßig wird hierbei die Gebühr auf 2 € pro m² genutzter Fläche in Schweinfurt festgesetzt. Eine höhere oder niedrigere Gebühr pro genutzter Fläche wird nur in besonderen Ausnahmefällen erhoben.

Gebührenerhöhungen notwendig

Sowohl die Sondernutzungs- als auch die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schweinfurt stammen aus dem Jahr 2001. Mittel- und langfristig sind daher Änderungen und Anpassungen notwendig und auch angedacht, heißt es von einer Sprecherin der Stadt. Wie hoch die Gebühren ansteigen werden, ist allerdings noch nicht bekannt.

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