Was tun, nach einem Autounfall?
Anzeige
Würzburg erleben
26. April 2018

Ein Verkehrsunfall. Symbolfoto: Pascal Höfig
Du bist in einen Autounfall verwickelt und weißt nicht, wie du dich verhalten sollst? Wir haben für Euch ein paar Tipps zusammengestellt, wie ihr am besten vorgehen solltet.
Am wichtigsten ist immer: Nach einem Unfall – Ruhe zu bewahren!
1. Absicherung der Unfallstelle
- Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen (100 Metern Entfernung)
- bei kleinen Schäden das Fahrzeug schnell aus der Gefahrenzone entfernen
- bei größeren Unfällen keine Unfallspuren beseitigen! Abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde!
2. Versorgung der Verletzten und Rettungskräfte informieren
Kostenfrei über 110 oder 112
3. Unfallort und Fahrzeuge
- Ausweispapiere des Unfallgegners zeigen lassen
- Kennzeichen, Anschrift vom Fahrzeughalter, Versicherer, evtl. Vertragsnummer aufschreiben
- genauen Ort und die Zeit des Unfalls festhalten
- Fotos vom Unfall und den beteiligten Fahrzeugen machen
- Namen und Anschriften von Zeugen notieren
- Versicherung benachrichtigen
- Bei unverschuldeten Unfällen kannst du auch den Gutachter direkt zum Unfallort bestellen. Als Geschädigter ist dieser kostenfrei.
Wann die Polizei rufen?
Die Polizei muss auf jeden Fall gerufen werden, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden gekommen sind bzw. verletzt wurden. Auch bei größeren Sachschäden oder bei dem Verdacht, dass ein Beteiligter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sollte die Polizei gerufen werden. Bei leichten Blechschäden muss keine Polizei benachrichtigt werden.
Ist die Schuldfrage nicht eindeutig oder sind evtl. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt sich ebenfalls das Einschalten der Polizei.

LED-Warnung „Unfall“ der Polizei. Foto: Pascal Höfig
Wann muss die Versicherung miteinbezogen werden?
Solltest du in einen Unfall verwickelt sein, ist grundsätzlich die Versicherung zu informieren.
Wenn du Verursacher bist:
Solltest du die Schuld an einem Autounfall tragen, informiere umgehend Deine Versicherung. Keine Schuldeingeständnisse am Unfallort!
Wenn du nicht Unfallverursacher bist:
In diesem Fall informiere deine Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall.
Was macht ein Gutachter?
In der Regel setzt sich der Gutachter mit dir in Verbindung, um das Unfallauto zu begutachten. Der Gutachter kann auch direkt zum Unfallort gerufen werden und ist für den Geschädigten nicht kostenpflichtig. Wichtig ist ein solches Gutachten zur Beweissicherung und der Ermittlung der Schadenhöhe.
Hierbei dokumentiert er die Ausstattung und den Schaden des Fahrzeugs. Er fertigt dabei alle notwendigen Fotos selbst an. Ebenso nimmt er im Allgemeinen eine Kalkulation des Schadens vor und gibt eine Einschätzung über den verbleibenden Wert des Fahrzeugs ab.

