Ehemann getötet: 40-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt

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27. April 2018

Das Justizzentrum in der Ottostraße Würzburg – Symbolfoto: Pascal Höfig
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Das Justizzentrum in der Ottostraße Würzburg – Symbolfoto: Pascal Höfig

Eine 40 Jahre alte Frau aus Heidingsfeld ist am Freitag vom Landgericht Würzburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte ihrem Ehemann nach eigener Aussage versehentlich mit einem Steakmesser eine Stichwunde in den Hals zugefügt. Der Mann überlebte den Vorfall nicht.

43-Jähriger stirbt an Stichverletzung

Die Frau hatte im Juli 2017 ihren Ehemann mit einem Messer in der gemeinsamen Wohnung so schwer verletzt, dass er starb. Sie wurde noch vor Ort festgenommen.

Als Rettungsdienst und Beamte der Würzburger Polizei an der genannten Adresse eintrafen, fanden sie eine lebensgefährlich verletzte männliche Person in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses vor.

Alles zum Fall

Sieben Jahre Haft und Therapie

Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Haftstrafe wegen Totschlags gefordert, die Verteidiger plädierten auf fünf Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht verurteilte die 40-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von sieben Jahren.

Das Landgericht Würzburg verurteilte die Frau nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft und einer Entzugstherapie.

Ebenfalls Vorfall im Jahr 2016

Bereits vor zwei Jahren hatte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihren Ehemann vor Gericht gestanden. Auch hier hatte sie ihren Mann mit einem Messer schwer verletzt. Zur Gerichtsverhandlung im Jahr 2016 erschienen beide dann aber wieder als Paar – er hatte ihr verziehen.

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