Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns

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17. September 2018

Zoll. Symbolfoto: Pascal Höfig
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Zoll. Symbolfoto: Pascal Höfig

Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.

351 Ermittlungsverfahren eingeleitet

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Zoll. Symbolfoto: Pascal Höfig

Zoll. Symbolfoto: Pascal Höfig

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut wurden fünf Ermittlungsverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet. In 80 Fällen sind noch weitere Aufklärungen erforderlich.

Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des Hauptzollamts.

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