55-Jähriger prügelt mit Gehstock auf eigenen Vater ein: Festnahme wegen versuchten Totschlags

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25. Oktober 2018

Streifenwagen der Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig
Streifenwagen_Polizei

Streifenwagen der Polizei im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Mehrere Male soll ein offenbar psychisch belasteter Mann am Dienstagvormittag mit einem Gehstock auf seinen Vater eingeschlagen haben. Die Würzburger Polizei nahm den Tatverdächtigen in der gemeinsamen Wohnung in der Sanderau vorläufig fest und ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Sein verletzter Vater kam mit dem Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Rettungsdienst im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Rettungsdienst im Einsatz. Foto: Pascal Höfig

Mehrmals auf den Kopf geschlagen

Gegen 10.45 Uhr geriet ein 55-Jähriger, der laut nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei bereits seit einigen Jahren unter einer psychischen Erkrankung leidet, mit seinem Vater derart in Streit, dass er dem Sachstand nach zu einem Gehstock griff und damit mehrmals auf den Kopf des 80-Jährigen einschlug. Nachdem der Senior auf dem Boden lag, rief dieser über ein Hausnotrufsystem noch selbst den Rettungsdienst.

Nach Eingang der Mitteilung bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken eilten Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt sofort zur Tatort-Wohnung im Stadtteil Sanderau. Die Beamten nahmen den Angreifer vorläufig fest.

Der verletzte Vater wurde vom Rettungsdienst erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Dem Sachstand nach sind die Verletzungen des Seniors nicht lebensbedrohlich.

Die weiteren Ermittlungen übernahm in der Folge die Kriminalpolizei Würzburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus angeordnet

Die Nacht zum Mittwoch verbrachte der 55-Jährige in einem Haftraum der Polizei, bevor er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht vorgeführt wurde. Dieser ordnete die Unterbringung des Mannes in einem Bezirkskrankenhaus an. Gegen ihn wird nun wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

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