Prozess um Würth-Entführung: Angeklagter freigesprochen

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27. November 2018

Markus Würth wird im Guttenberg Forst gefunden - an einen Baum gefesselt. Foto: Pascal Höfig
GuttenbergerForst

Markus Würth wird im Guttenberg Forst gefunden - an einen Baum gefesselt. Foto: Pascal Höfig

Über drei Jahre nach der spektakulären Entführung von Markus Würth, Sohn des Milliardenunternehmers Reinhold Würth, ist heute vor dem Landgericht Gießen das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde überraschend freigesprochen.

Tat nicht nachgewiesen

Nedzad A., so die Anklage, soll am 17. Juni 2015, den damals 50-jährigen Sohn der Unternehmerfamilie Würth, aus einer Wohngruppe für behinderte Menschen in Schlitz-Sassen entführt und im weiteren Verlauf rund drei Millionen Euro Lösegeld gefordert zu haben.

Nach einer geplatzten Geldübergabe nannte der Erpresser einen Tag später dann völlig überraschend die Koordinaten zu einem Waldstück bei Würzburg-Kist. Der oder die Entführer hatten Markus Würth im Guttenberg Forst bei Kist, gefesselt an einen Baum, zurückgelassen.

Markus Würth wird im Guttenberg Forst gefunden - an einen Baum gefesselt. Foto: Pascal Höfig

Markus Würth wird im Guttenberg Forst gefunden – an einen Baum gefesselt. Foto: Pascal Höfig

Wichtigste Spur für die Ermittler war in dem gesamten Fall eine Tonbandaufzeichnung mit der Stimme des Erpressers. Sprachwissenschaftler hatten die gesprochenen Worte, sprachliche Eigenheiten sowie den Akzent analysiert und darauf aufbauend gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehörden ein Täterprofil erstellt.

Mit der Ausstrahlung der Fahndung in der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ starteten Staatsanwaltschaft und Polizei eine neue Öffentlichkeitsfahndung nach dem oder den Entführern. Eine Zeugin aus dem Rhein-Main-Gebiet erkannte die Stimme auf den veröffentlichten Aufnahmen wieder und brachte die Ermittler auf die Spur von Nedzad A.

Am 14. März 2018, knapp drei Jahre nach der Tat, nahmen Spezialeinheiten der Polizei den 48-jährigen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen in Offenbach fest. Profil und Stimmgutachten passten nach Ansicht der Gutachter zum Angeklagten.

Polizeiabsperrung. Symbolfoto: Pascal Höfig

Polizeiabsperrung. Symbolfoto: Pascal Höfig

Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Stimme des Angeklagten Nedzad A. „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“, der des Erpressers entspricht. Dem Landgericht Gießen reichte das Stimmgutachten alleine aber letztlich nicht aus.

Nachdem die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraub für den Angeklagten forderte und dessen Verteidiger auf Freispruch plädierte, sprach das Gericht das Urteil: Freispruch für den Angeklagten.

Für eine Verurteilung fehlten weitere Indizien und Beweise, die den Angeklagt sicher überführt hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und die Familie Würth können gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.

 

 

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