Mit AMG-Mercedes durch Ochsenfurt gerast

Anzeige

Würzburg erleben

27. Januar 2019

Mercedes CLS AMG. Symbolfoto: Pascal Höfig
AMG_Mercedes

Mercedes CLS AMG. Symbolfoto: Pascal Höfig

Unabhängig voneinander meldeten am Samstag gegen 16.30 Uhr mehrere Zeugen aus Ochsenfurt (Lkr. Würzburg), dass im Bereich der Dr.-Martin-Luther-Straße ein illegales Autorennen gefahren wird.

Voll Beschleunigt

Demnach fuhr ein 576 PS starker weißer Mercedes CLS 63 AMG in voller Beschleunigung und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mehrfach die Dr.-Martin-Luther-Straße zwischen dem Bahnhof und der Brunnenstraße in beide Richtungen entlang. Unter der Brücke an der Brunnenstraße/Klinge hatte der Fahrer dabei immer rasant gewendet.

Am Parkplatz an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wären noch drei Zuschauer gestanden, die dem Fahrer dabei zugejubelt hätten. Dort konnte kurze Zeit später die Polizeistreife auch den 31-jährigen Fahrer und seine drei Zuschauer antreffen und kontrollieren. Gegen den Fahrer wird eine Anzeige wegen einem verbotenen Autorennen erstattet.

Zeugen, die das Autorennen ebenfalls beobachtet haben, bzw. gefährdet oder behindert wurden, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Ochsenfurt, Tel. 09331/8741-0, zu melden.

Info zu § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“

Nach zahlreichen schrecklichen Unfällen, hatte der Gesetzgeber im Oktober 2017 reagiert und den Straftatbestand des § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ eingeführt.

Der vollständige Gesetzestext

Seitdem ist das Ausrichten, das Durchführen und die Teilnahme (als Kraftfahrzeugführer) an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen explizit verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wer dabei Leib oder Leben anderer Menschen gefährdet, muss sogar mit bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Sollte durch solche Autorennen gar ein Mensch getötet werden, sind Strafen von einem bis zu zehn Jahren möglich.

Auch „Einzelraser“ werden bestraft

Aber nicht nur die „bekannten“ Autorennen mit mehreren Fahrzeugen z.B. in der Innenstadt, werden bestraft. Auch sogenannte „Einzelraser“, wie in diesem Fall, können nun belangt werden. Nämlich dann, wenn sich der Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Es kommt auch dabei überhaupt nicht darauf an, dass ein Mensch zu Tode kommt oder verletzt wird. Die Strafbarkeit wird schon mit der abstrakten Gefährlichkeit des Rennens und des Rasens begründet.

Banner2
Topmobile2